Unfallrisiko im Verein
Die Unfallversicherung schützt Vereinsmitglieder bei Unfällen, die sich im Rahmen offizieller Vereinsaktivitäten ereignen. Dazu zählen Trainings, Proben, Veranstaltungen, Fahrten oder Aufbauarbeiten. Auch Wegeunfälle – also der direkte Weg zum Vereinsort – sind oft mitversichert. Die Leistungen umfassen Erstversorgung, Krankenhausaufenthalt, Reha-Maßnahmen, Invaliditätszahlungen und in manchen Fällen Bergungskosten. Auch kosmetische Operationen nach Unfallfolgen können enthalten sein. Entscheidend ist die schnelle Meldung und Dokumentation. Der Schutz besteht nur für gemeldete Personen oder Tätigkeiten.
Vereinsversicherung
Was zählt zum Risiko? Wer ist geschützt? Wie greift Versicherung?
Risiken bestehen bei sportlichen Aktivitäten, technischen Arbeiten, Veranstaltungsaufbau, Transporten oder Proben. Geschützt sind alle gemeldeten, teilnehmenden Vereinsmitglieder. Die Versicherung greift bei Gesundheitsschäden durch Unfall, nicht durch Krankheit. Es braucht eine klare Tätigkeitserfassung. Schutz beginnt mit gemeldeter Teilnahme. Die Versicherung ersetzt kein Erste-Hilfe-Management.
Verletzung beim Einsatz? Nur wer abgesichert ist, bleibt geschützt!
Als Unfall gilt jedes plötzlich von außen auf den Körper wirkende Ereignis mit Gesundheitsfolge. Dazu gehören Stürze, Zusammenstöße, Sportverletzungen. Auch Herzinfarkte infolge Stresssituationen können je nach Tarif erfasst sein.
Unfallversicherung
Welche Unfallszenarien im Ehrenamt sind besonders haftungsträchtig und versicherungspflichtig?
Wer ist mitversichert?

Versichert sind je nach Vertrag aktive Mitglieder, ehrenamtlich Tätige, Helfer, auch Kinder- und Jugendgruppen. Voraussetzung ist die Anmeldung oder automatische Absicherung durch Gruppenvertrag. Einzelverträge sichern besondere Funktionen zusätzlich ab.
Welche Leistungen gibt es?

Leistungen sind Invaliditätsentschädigung, Übergangsleistungen, Krankenhaustagegeld, Unfallrente, Todesfallleistung, kosmetische Operationen, Reha-Kosten und Bergungskosten. Auch Fahrtkosten und Haushaltshilfen können dabei sein. Leistungen richten sich nach Grad der Beeinträchtigung.
Was tun im Ernstfall?

Unfälle sind sofort zu melden, ärztlich zu dokumentieren und der Versicherung zuzuleiten. Ein Unfallprotokoll, Zeugenaussagen und ärztliche Atteste sind nötig. Der Verein unterstützt bei der Dokumentation. Die Meldung muss fristgerecht erfolgen.