Vereinshaftpflicht richtig nutzen
Die Vereinshaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die im Rahmen vereinsbezogener Aktivitäten verursacht werden. Dazu zählen Personen- und Sachschäden sowie bestimmte Vermögensschäden. Sie schützt Vorstand, Mitglieder und freiwillige Helfer. Auch Schäden auf gemieteten Plätzen oder bei Dritten sind einbezogen. Voraussetzung ist, dass der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde. Die Versicherung übernimmt Schadensregulierung und Anwaltskosten. Auch die Klärung der Haftungsfrage gehört dazu. Eine Pflichtversicherung für Verantwortungsträger.
Vereinsversicherung
Wer ist versichert? Welche Schäden? Welche Ausschlüsse?
Versichert ist in der Regel der Verein als juristische Person. Mitversichert sind Organe wie Vorstand, Kassierer und Übungsleiter. Ehrenamtlich Engagierte zählen in den meisten Tarifen ebenfalls dazu. Abgedeckt sind Schäden an Personen, Gegenständen oder Vermögen Dritter. Ausschlüsse bestehen bei Vorsatz, Krieg, Pandemie und Verstoß gegen Auflagen. Auch Eigenschäden sind nicht versichert. Gedeckt sind nur im Vertrag genannte Tätigkeiten. Die Schadenmeldung muss zeitnah erfolgen.
Wenn was passiert, haftet der Verein – aber nur mit Police sicher!
Ohne Haftpflichtversicherung muss der Verein selbst für entstandene Schäden haften. Besonders bei Veranstaltungen, Trainings oder Kinderaktionen sind Risiken hoch. Ein kleiner Fehler kann große finanzielle Forderungen nach sich ziehen. Die Versicherung übernimmt diese Kosten und wehrt unbegründete Ansprüche ab. Auch…
Vereinshaftpflichtversicherung
In welchen Situationen ist die Vereinshaftpflichtversicherung gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben?
Wer braucht diese Police?

Jeder eingetragene Verein mit regelmäßigem Publikumsverkehr oder Mitgliederaktivitäten braucht eine Haftpflichtversicherung. Besonders relevant ist sie für Sport-, Kultur- oder Jugendvereine. Auch bei Nutzung öffentlicher Räume ist der Nachweis oft Pflicht. Veranstalter ohne Haftpflichtschutz riskieren Regressforderungen. Kommunen verlangen meist eine gültige Police. Selbst kleine Gruppenaktivitäten können haftungsrelevant sein. Daher empfiehlt sich frühzeitiger Schutz. Die Absicherung signalisiert auch Verantwortung gegenüber Mitgliedern.
Was leistet sie konkret?

Die Police übernimmt Schadenersatzforderungen nach Prüfung des Vorfalls. Sie reguliert gerechtfertigte Ansprüche und wehrt unbegründete ab. Dazu gehören Gutachterkosten, Rechtsanwälte und Gerichtskosten. Auch Mietschäden, Veranstaltungsschäden und Schäden durch Kindergruppen können enthalten sein. Wichtig ist der Nachweis der Vereinsaktivität. Die Deckungssumme variiert je nach Tarif. Zusatzbausteine wie Vermögensschäden sind optional. Die Leistungen gelten nur für benannte Risiken.
Welche Regeln gelten?

Die Tätigkeit muss dem Vereinszweck dienen und korrekt dokumentiert sein. Fahrlässigkeit ist versichert, Vorsatz ausgeschlossen. Vertragsunterlagen müssen gepflegt werden. Bei Schaden muss unverzüglich der Versicherer informiert werden. Fristen und Nachweise sind einzuhalten. Eine interne Schadendokumentation ist sinnvoll. Nur vollständige Angaben sichern Leistung. Die Satzung sollte versicherungsrelevant sein. Änderungen sind dem Makler zu melden.