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Curamus pro Vereine

Aktualisiert: 14. Juni

Pro Vereine | Vereinsversicherung


CURAMUS Assekuranzmakler

Transparenz-Hinweis:

Bevor ein Antrag gestellt wird, ist ein Gespräch mit dem Versicherungsvermittler erforderlich. Nur so können Risiken, Zusatzbausteine und die tatsächliche Absicherung individuell auf den Vereinszweck abgestimmt werden.

Vertrauenssignal

Wir empfehlen dringend, sich 30 Minuten Zeit zu nehmen und diesen Leistungsüberblick aus dem Versicherungsvertrag vollständig zu lesen, insofern Sie die Möglichkeiten und den Umfang dieser aussergewöhnlichen Versicherungsleistungen unbedingt kennen sollten. Insofern empfielt es sich, sich einen Überblick über Versicherungsrisiken zu verschaffen, nicht zuletzt um das Gefahrenpotenzial zu erkennen.


Mehr als ein Beratungsgespräch

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PRO Vereine Haftpflichtversicherung für Vereine

Der PRO vereine- Antrag ermöglicht Vereinen, Verbänden, Stiftungen, gGmbHs und Genossenschaften, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die verschiedene Deckungsmöglichkeiten bietet. ​ Die Versicherung umfasst sowohl die Vereinshaftpflicht- als auch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. ​


  • Bausteinbasierte Deckungsmöglichkeiten: Vereinshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht ​

  • Optionale Zusatzbausteine: D&O-Versicherung, Cyber- und Daten-Eigenschadenversicherung, Eigenschadenversicherung

  • Erweiterte Veranstaltungsdeckung bis 2.500 Personen und Reiseveranstaltungsdeckung ​

  • Antrag kann online ausgefüllt und eingereicht werden


Versicherungssummen und Beiträge

Die Versicherungssummen und Beiträge variieren je nach Haushaltssumme und gewählten Zusatzbausteinen. ​ Die Beiträge sind jährlich zu zahlen und können je nach Zahlungsweise unterschiedlich sein. ​


  • Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden bis zu 10.000.000 € ​

  • Beiträge für die Vereinshaftpflichtversicherung beginnen bei 90 € für 3.000.000 € Versicherungssumme

  • Selbstbehalt: 100 € je Sachschaden, 0 € je Personenschaden ​

  • Jahreshöchstleistung: Versicherungssumme steht dreifach im Jahr zur Verfügung ​


Zusatzbausteine zur Haftpflichtversicherung

Zusatzbausteine können in Verbindung mit der Hauptversicherung gewählt werden, um den Versicherungsschutz zu erweitern. Diese Bausteine bieten spezifische Deckungen für besondere Risiken.


  • Eigenschadenversicherung: Entschädigungsgrenzen ab 50 € je Schaden

  • Cyber- und Daten-Eigenschadenversicherung: Versicherungssumme bis 100.000 € ​

  • Selbstbehalt: 250 € je Schaden, 1.000 € je Cyberschaden ​

  • Erweitere Veranstaltungsdeckung und Reiseveranstaltungsdeckung ohne separate Entschädigungsgrenzen


Antragsbedingungen und Verpflichtungen

Verpflichtungen einhalten, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Dazu gehören die fristgerechte Zahlung der Prämien und die Meldung von Schadensfällen.


  • Keine Schäden in den letzten 5 Jahren über 2.500 € ​

  • Fristgerechte Meldung von Schadensfällen und Ansprüchen

  • Risikoänderungen müssen unverzüglich mitgeteilt werden ​

  • Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt werden ​

Wichtige Informationen zur Versicherung

Die Versicherung bietet umfassenden Schutz für verschiedene Risiken, jedoch gibt es auch Ausschlüsse und Einschränkungen. Es ist wichtig, die Bedingungen und Ausschlüsse zu verstehen.


  • Versicherungsschutz weltweit, mit Einschränkungen in den USA ​

  • Ausschlüsse: Schäden durch wissentliche Pflichtverletzung, Geldstrafen, und Schäden bei Tätigkeiten außerhalb des satzungsgemäßen Vereinszwecks ​

  • Deckungsbeschränkungen für bestimmte Risiken und Selbstbehalte können vereinbart werden

  • Vollständige Informationen in den Vertragsunterlagen enthalten

Versicherungsschutz für Vereine und Verbände

Der Versicherungsschutz gilt für den im Versicherungsschein genannten Verein, Verband, Stiftung oder Genossenschaft und umfasst verschiedene Haftpflichtversicherungen. ​ Die wichtigsten Bausteine sind die Vereinshaftpflichtversicherung, Vermögensschaden-haftpflichtversicherung und D&O-Versicherung.


  • Versicherungsschutz für den im Versicherungsschein genannten Verein oder Verband. ​

  • Umfasst die Bausteine: Vereinshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, D&O-Versicherung.

  • Versicherungssummen und Selbstbehalte sind im Versicherungsschein festgelegt. ​

Vereinshaftpflichtversicherung

Die Vereinshaftpflichtversicherung bietet Schutz gegen Personen- und Sachschäden, die im Rahmen der Vereinsaktivitäten entstehen. Sie deckt auch Ansprüche aus gesetzlicher, öffentlich-rechtlicher und vertraglicher Haftung ab.


  • Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden, die durch versicherte Ereignisse entstehen.

  • Umfasst gesetzliche, öffentlich-rechtliche und vertragliche Haftung.

  • Mitversichert sind auch Ansprüche wegen Abhandenkommens von Sachen. ​

Versicherte Risiken der Vereinshaftpflicht

Die Versicherung deckt spezifische Risiken, die mit dem Betrieb und der Unterhaltung des Vereins verbunden sind. ​ Dazu gehören Schäden durch Veranstaltungen, Nutzung von Grundstücken und Betrieb von Einrichtungen. ​


  • Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche aus dem Betrieb des Vereins. ​

  • Umfasst Schäden durch Veranstaltungen, Nutzung von Grundstücken und Betrieb von Gaststätten.

  • Schäden an gemieteten Räumlichkeiten sind ebenfalls versichert, mit bestimmten Ausnahmen.


Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Diese Versicherung schützt vor Ansprüchen Dritter wegen Vermögensschäden, die nicht aus Personen- oder Sachschäden resultieren. ​ Sie umfasst auch erweiterte Vermögensschadenbegriffe wie Datenverlust. ​


  • Versicherungsschutz für Vermögensschäden, die nicht aus Personen- oder Sachschäden resultieren. ​

  • Umfasst auch Schäden durch Verlust oder Blockade elektronischer Daten. ​

  • Gilt für gesetzliche, öffentlich-rechtliche und vertragliche Haftung. ​

D&O-Versicherung für Führungskräfte

Die D&O-Versicherung schützt Führungskräfte vor Ansprüchen wegen Pflichtverletzungen in ihrer Funktion. Sie umfasst auch Kosten für die Abwehr von Ansprüchen und rechtliche Beratung.


  • Versicherungsschutz für Führungskräfte bei Pflichtverletzungen.

  • Umfasst Abwehrkosten und vorsorgliche Rechtsberatung.

  • Gilt für Ansprüche aus gesetzlichen, vertraglichen und öffentlich-rechtlichen Haftungen. ​


Zusatzbausteine und Erweiterungen

Zusätzliche Bausteine bieten erweiterten Versicherungsschutz für spezifische Risiken, wie Veranstaltungsorganisation und Cyber-Schäden. Diese Bausteine erweitern den Schutz über die Grundversicherung hinaus.


  • Erweiterte Veranstaltungsdeckung für bis zu 2.500 Teilnehmer.

  • Cyber- und Daten-Eigenschadenversicherung für Schäden durch unbefugte Zugriffe.

  • Zusätzliche Deckungen für Reputationsschäden und Vertrauensschäden durch Mitarbeiter. ​

Mitversicherte Personen und deren Schutz

Die Versicherung umfasst eine Vielzahl von mitversicherten Personen, die im Auftrag des Versicherungsnehmers tätig sind. ​ Dazu gehören gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter, Vereinsmitglieder und bestimmte Führungskräfte.


  • Mitversicherte Personen sind gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter, Praktikanten und Vereinsmitglieder. ​

  • D&O-Versicherung schützt ehemalige, gegenwärtige und zukünftige Mitglieder der geschäftsführenden Organe.

  • Versicherungsschutz besteht für Handlungen, die im Rahmen der versicherten Tätigkeit erfolgen.

  • Familienmitglieder und Erben sind gleichgestellt, jedoch nicht für eigene Handlungen versichert. ​

Subunternehmer und deren Haftpflicht

Versicherungsschutz gilt auch für Haftpflichtansprüche Dritter, die aus der Beauftragung von Subunternehmern resultieren. ​ Die persönliche Haftpflicht der Subunternehmer selbst ist jedoch nicht versichert. ​


  • Versicherungsschutz besteht für Ansprüche Dritter gegen die Versicherten aus Subunternehmerbeauftragungen. ​

  • Persönliche Haftpflicht der Subunternehmer und deren Mitarbeiter ist nicht abgedeckt. ​

Repräsentanten und deren Verantwortung

Repräsentanten sind die entscheidenden Personen in verschiedenen Unternehmensformen, deren Verhalten für die Versicherung relevant ist. Ihr Verschulden und Wissen sind entscheidend für die Haftung.


  • Repräsentanten umfassen Geschäftsführer, Gesellschafter und Mitglieder des Vorstands.

  • Verhalten und Wissen der Repräsentanten sind für die Haftung entscheidend.

  • Weltweiter Versicherungsschutz für Vermögensschäden und D&O-Schäden, mit Ausnahmen für die USA.

Allgemeine Risikoausschlüsse der Versicherung

Es gibt zahlreiche Ausschlüsse, die den Versicherungsschutz einschränken, insbesondere bei wissentlichen Pflichtverletzungen und Ansprüchen auf Nacherfüllung.


  • Kein Schutz bei wissentlichen Pflichtverletzungen oder Abweichungen von Gesetzen.

  • Ansprüche auf Nacherfüllung, Nachbesserung oder Minderung sind ausgeschlossen.

  • Ansprüche wegen Garantiezusagen und Selbstvornahme sind nicht versichert.

Spezielle Risikoausschlüsse der Vereinshaftpflichtversicherung

Zusätzliche Ausschlüsse betreffen spezifische Veranstaltungen und Haftpflichtansprüche, die aus bestimmten Aktivitäten resultieren.


  • Kein Schutz für Veranstaltungen mit über 250 Teilnehmern oder Reisen mit über 100 Personen.

  • Ansprüche wegen Waffensystemen und Schäden an beweglichen Sachen sind ausgeschlossen.

  • Personenschäden durch Arbeitsunfälle sind nicht versichert.

Spezielle Risikoausschlüsse der Umwelthaftpflichtversicherung

Die Umwelthaftpflichtversicherung schließt Schäden durch bestimmte Umwelteinwirkungen und Anlagenrisiken aus. ​


  • Ausschlüsse für Schäden durch Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in großen Mengen.

  • Ansprüche wegen Umwelteinwirkungen aus nicht genehmigungspflichtigen Anlagen sind nicht versichert.

  • Schäden durch betriebsbedingte Umwelteinwirkungen sind ausgeschlossen.

Versicherungsfall und dessen Definition

Der Versicherungsfall ist das Ereignis, das zu einer Schädigung führt, wobei der Zeitpunkt der Schadenverursachung nicht entscheidend ist. 

  • Der Versicherungsfall in der Vereinshaftpflicht ist das unmittelbare Schadenereignis.

  • In der D&O-Versicherung gilt die erstmalige Inanspruchnahme als Versicherungsfall.

  • Für Umweltschäden ist die erste Feststellung des Schadens entscheidend.

Versicherungszeitraum und Nachhaftung

Der Versicherungsschutz gilt für alle während der Vertragsdauer eintretenden Fälle, mit bestimmten Nachhaftungsfristen. ​


  • Vorwärtsversicherung umfasst alle während der Vertragsdauer eintretenden Fälle. ​

  • Unbegrenzte Nachmeldefrist für nach Vertragsende gemeldete Fälle. ​

  • Nachhaftung für fünf Jahre nach Vertragsende bei dauerhafter Aufgabe der Tätigkeiten. ​

Versicherungsschutz in verschiedenen Versicherungen

Der Versicherungsschutz umfasst die Erfüllung begründeter Haftpflichtansprüche und die Abwehr unbegründeter Ansprüche in verschiedenen Versicherungsarten. ​ Dazu gehören Haftpflicht-, Eigenschaden-, Umweltschaden- und Rechtsschutzversicherungen. ​


  • Haftpflichtversicherung: Schutz gegen begründete und unbegründete Ansprüche, Schiedsverfahren nur mit Zustimmung des Versicherers. ​

  • Eigenschadenversicherung: Erstattung von Eigenschäden über dem Selbstbehalt. ​

  • Umweltschadenversicherung: Prüfung gesetzlicher Verpflichtungen und Abwehr unberechtigter Ansprüche. ​

  • Rechtsschutzversicherung: Erstattung notwendiger Kosten. ​

Freistellung von Haftpflichtansprüchen

Der Versicherer stellt den Versicherten von festgestellten Schadenersatzansprüchen frei, wenn die Begründetheit des Anspruchs festgestellt wurde. ​ Dies gilt auch für pauschalierte Schadenersatzansprüche.


  • Freistellung erfolgt innerhalb einer Woche nach Fälligkeit.

  • Pauschalierter Schadenersatz: Ein Pauschalbetrag wird anstelle eines konkret berechneten Schadens vereinbart. ​

Abwehr von Haftpflichtansprüchen in D&O-Versicherung

Die D&O-Versicherung übernimmt die Abwehrkosten für Ansprüche gegen Entscheidungsträger in Unternehmen. Dies umfasst sowohl externe als auch interne Abwehrkosten.


  • Externe Abwehrkosten: Gebühren nach geltendem Recht und angemessene Kosten für Experten.

  • Interne Abwehrkosten: Erstattung von Mehrkosten durch eigene Mitarbeiter, bis zu 25.000 € je Versicherungsfall. ​

  • Zustimmung des Versicherers ist erforderlich für bestimmte Kosten.


Schiedsgerichtsverfahren und Mediationsverfahren

Versicherte können bei Einigkeit ein Schiedsgericht anrufen, und der Versicherer akzeptiert den Schiedsspruch. ​ Mediationsverfahren können mit Zustimmung des Versicherers durchgeführt werden. ​


  • Schiedsgericht: Bindend für den Versicherer.

  • Mediator: Versicherer trägt die Kosten des Mediationsverfahrens. ​

Kosten und deren Erstattung

Der Versicherer ersetzt verschiedene Kosten, die im Zusammenhang mit der Abwehr von Ansprüchen entstehen. ​ Dies umfasst Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten. ​


  • Kosten für Umweltschadenversicherung: Verwaltungs- und Sanierungskosten. ​

  • Nicht erstattungsfähige Kosten: Ohne Zustimmung des Versicherers beauftragte Rechtsanwälte. ​

Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls

Der Versicherungsnehmer hat bestimmte Obliegenheiten, die er nach Eintritt eines Versicherungsfalls beachten muss. ​ Dazu gehört die unverzügliche Anzeige von Umständen und die Einhaltung von Weisungen des Versicherers. ​


  • Anzeige von Versicherungsfällen und rechtlichen Verfahren ist Pflicht.

  • Handeln nach Weisungen des Versicherers zur Schadensminderung ist erforderlich. ​

Anzeigepflichten und deren Folgen

Der Versicherungsnehmer muss gefahrerhebliche Umstände vor Vertragsabschluss anzeigen. ​ Eine Verletzung dieser Pflicht kann zu einem Rücktritt des Versicherers führen. ​


  • Rücktritt ist möglich, wenn die Anzeigepflicht verletzt wurde.

  • Bei grob fahrlässiger Verletzung kann der Vertrag gekündigt werden.

Vertragsdauer und Kündigung

Der Versicherungsvertrag hat eine Laufzeit von in der Regel 12 Monaten und verlängert sich automatisch, wenn er nicht gekündigt wird. ​ Kündigungen sind unter bestimmten Bedingungen möglich.

  • Kündigungsfrist beträgt einen Monat.

  • Kündigung nach Eintritt eines Versicherungsfalls ist ebenfalls möglich. ​

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung, und der Gerichtsstand ist am Wohn- oder Geschäftssitz des Versicherungsnehmers. ​

  • Klagen gegen den Versicherer können am Geschäftssitz des Versicherers erhoben werden. ​

Zusätzliche Assistance-Leistungen

Der Versicherer bietet freiwillige Assistance-Leistungen an, die verschiedene Dienstleistungen umfassen, wie Online-Forderungsmanagement und Cyber-Prävention. ​


  • Zugang zu einem Internetportal für Inkassodienstleistungen.

  • Online-Schulungen zur Cybersicherheit und Datenschutz werden bereitgestellt. ​


Anzeigepflicht und Vertretung im Versicherungsvertrag

Der Versicherungsnehmer kann durch einen Stellvertreter handeln, wobei die Kenntnisse und das Verhalten beider Parteien hinsichtlich der Anzeigepflicht und anderer Rechte berücksichtigt werden müssen. ​


  • Die Kenntnis und Arglist des Stellvertreters sowie des Versicherungsnehmers sind relevant.

  • Der Versicherungsnehmer kann sich nur auf eine nicht vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Anzeigepflicht berufen, wenn beiden Parteien kein entsprechendes Verhalten vorzuwerfen ist. ​


Datenschutz und personenbezogene Daten

Die Datenschutzerklärung von Markel Insurance SE erläutert, wie personenbezogene Daten erfasst und verarbeitet werden, und betont den Schutz dieser Daten. ​


  • Die Datenschutzerklärung ist auf der Webseite von Markel verfügbar. ​

  • Personenbezogene Daten sind Informationen, die eine identifizierbare Person betreffen, wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Finanzdaten. ​

  • Markel verpflichtet sich, die Daten nur mit Einwilligung der betroffenen Person zu verarbeiten und zu speichern.

Begriffsbestimmungen im Datenschutz

Die Erklärung definiert zentrale Begriffe, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten stehen.


  • Wichtige Begriffe sind unter anderem „personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“, „Profiling“ und „Einwilligung“.

  • Die Definitionen basieren auf der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). ​


Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Der Versicherer ist der Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten, und ein Datenschutzbeauftragter ist benannt. ​


  • Der Datenschutzbeauftragte ist die ISiCO Datenschutz GmbH mit Sitz in Berlin.

  • Betroffene Personen können sich jederzeit mit Fragen zum Datenschutz an den Datenschutzbeauftragten wenden. 

Arten der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt je nach Beziehung zur betroffenen Person und den angebotenen Dienstleistungen. ​


  • Zu den verarbeiteten Daten gehören Kontaktangaben, Versicherungsinformationen, finanzielle Informationen und sensible Daten. ​

  • Markel erhebt auch Daten zur Betrugsprävention und zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.

Zwecke der Datenverarbeitung

Markel nutzt personenbezogene Daten für verschiedene geschäftliche Zwecke, die von der Art der Beziehung zur betroffenen Person abhängen.


  • Die Hauptzwecke sind die Prüfung von Schadensfällen, Kommunikation, Bereitstellung von Dienstleistungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

  • Daten werden auch zur Verbesserung der Dienstleistungen und zur Durchführung von Marktforschung verwendet. ​

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Basis spezifischer rechtlicher Grundlagen gemäß der DSGVO. ​

  • Häufigste Grundlage ist die Erfüllung eines Vertrages (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO). ​

  • Auch gesetzliche Anforderungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO) und berechtigte Interessen (Art. ​ 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO) können die Verarbeitung rechtfertigen. 

Löschung und Sperrung personenbezogener Daten

Markel speichert personenbezogene Daten nur so lange, wie es für den Zweck der Verarbeitung erforderlich ist oder gesetzlich vorgeschrieben ist.


  • Die Aufbewahrungsfristen können bis zu 10 Jahre betragen, abhängig von gesetzlichen Vorgaben. ​

  • Nach Ablauf der Frist werden die Daten routinemäßig gelöscht oder gesperrt. ​

Rechte der betroffenen Personen

Betroffene Personen haben verschiedene Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten, die sie jederzeit ausüben können. ​


  • Dazu gehören das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit. ​

  • Beschwerden können bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht werden. ​




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