Was ist eine Vereinsversicherung
- Joost Schloemer
- vor 3 Tagen
- 2 Min. Lesezeit
Was ist eine Vereinsversicherung – und warum braucht sie (fast) jeder Verein?
Vereinsversicherungen gehören zu den meistunterschätzten, aber entscheidenden Grundlagen für funktionierende Vereinsarbeit.
Denn sobald ein Verein Veranstaltungen plant, Mitglieder betreut oder ehrenamtlich tätig ist, übernimmt er Verantwortung – mit rechtlichen, finanziellen und persönlichen Folgen. Doch welche Risiken bestehen genau? Und warum gilt Vereinsversicherung heute als Pflichtaufgabe für den Vorstand?
Ob Sportverein, Förderkreis oder Kulturinitiative – sobald Menschen im Namen eines Vereins handeln, entsteht ein Risiko:
Ein Kind stürzt beim Training.
Ein Helfer verletzt sich beim Aufbau.
Ein Teilnehmer stolpert bei der Vereinsfeier.
Ein Mitglied verklagt den Vorstand wegen Fahrlässigkeit.
All diese Szenarien betreffen nicht nur Einzelpersonen, sondern den gesamten Verein – und oft den Vorstand persönlich.
Was genau ist eine Vereinsversicherung?
Der Begriff Vereinsversicherung bezeichnet kein einzelnes Produkt, sondern einen Baukasten aus Versicherungen, die speziell auf die Bedürfnisse gemeinnütziger Organisationen zugeschnitten sind. Dazu gehören u. a.:
Vereinshaftpflichtversicherung: schützt bei Personen- oder Sachschäden Dritter
D&O-Versicherung: schützt den Vorstand bei Fehlentscheidungen
Unfallversicherung: greift bei ehrenamtlichen Einsätzen
Veranstaltungsversicherung: deckt Risiken bei Festen, Turnieren, Ausflügen und Vereinsreisen ab
Welche Policen sinnvoll sind, hängt von Struktur, Tätigkeit und Risikoprofil des Vereins ab.
Was sagt das Gesetz?
Zwar gibt es keine gesetzliche Versicherungspflicht für Vereine – doch aus dem BGB (§ 31, § 823) ergeben sich faktisch Haftungsrisiken, die ohne Versicherung existenzbedrohend sein können. Der Vorstand hat die Pflicht, das Risiko für Mitglieder und Dritte zu erkennen und organisatorisch abzusichern.
Ohne Versicherung: Wer haftet dann?
Kurz gesagt: Im Zweifel die handelnden Personen. Besonders der Vorstand kann bei grober Fahrlässigkeit oder Organisationsversagen mit seinem Privatvermögen belangt werden. Auch passive Vereinsmitglieder können betroffen sein, etwa bei gemeinschaftlichem Eigentum (z. B. ein Vereinsbus).
✅ Fazit
Vereinsversicherungen sind kein Nebenthema – sie gehören ins Zentrum verantwortungsvoller Vereinsführung- und arbeit. Wer sie ignoriert, riskiert viel – nicht nur Geld, sondern Vertrauen, Engagement und Rechtssicherheit.
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