Vorstandshaftung absichern
Eine D&O-Versicherung schützt Vereinsvorstände, Geschäftsführung oder Beiräte vor persönlichen Schadensersatzforderungen. Diese können auch im Ehrenamt durch einfache Fehler entstehen. Typische Beispiele sind Vertragsfehler, Aufsichtsversäumnisse oder Fehlentscheidungen in der Mittelverwendung. Die Versicherung übernimmt Anwalts-, Prozess- und Vergleichskosten. Sie springt ein, wenn der Verein selbst nicht eintrittspflichtig ist. Die Absicherung hilft, qualifizierte Kandidaten zu gewinnen. Auch Rücktrittsrisiken sinken. Ein funktionierender Vorstand benötigt klare Haftungsgrenzen. Die Police ergänzt Vereinsrecht und Compliance nachhaltig.
Vereinsversicherung
Was deckt D&O-Versicherung ab? Wer profitiert? Welche Risiken bestehen?
Abgedeckt sind Ansprüche aus Pflichtverletzungen, die zu finanziellen Schäden führen – auch bei ehrenamtlicher Tätigkeit. Die Versicherung schützt einzelne Personen und stärkt das Gesamtgremium. Besonders relevant ist sie bei Projektentscheidungen, Mittelverwendung oder organisatorischer Aufsichtspflicht. Vorstand und Beirat profitieren gleichermaßen. Die Police greift bei tatsächlichen und behaupteten Fehlern. Juristische Auseinandersetzungen werden professionell begleitet. Das Risiko persönlicher Insolvenz wird gemindert. Die Versicherung stärkt Handlungsfreiheit und Entscheidungswillen.
Verantwortung braucht Absicherung – D&O schützt das Ehrenamt vor dem Absturz!
D&O-Versicherung sichert persönliche Entscheidungen von Vereinsvorständen rechtlich ab. Fehlerhafte Finanzplanung, Vertragsabschlüsse oder Aufsichtspflichtverletzung können teuer werden. Der Versicherungsschutz bietet Rückhalt. Auch Ehrenamtliche profitieren von juristischem Beistand. Der Verein sendet damit ein Zeichen für Verantwortungskultur. Vertrauen wird gestärkt.
D&O-Haftpflichtversicherung
Welche Schutzlücken entstehen ohne D&O-Versicherung bei Fehlentscheidungen von Vorständen?
Wer ist abgesichert?

Abgesichert sind Vorstände, Geschäftsführung, Schatzmeister und Aufsichtsgremien. Auch kommissarische oder ehemalige Funktionsträger können einbezogen werden. Die Absicherung gilt unabhängig vom Verschuldensgrad. Ehrenamt ist explizit versicherbar. Das individuelle Risiko wird anhand der Vereinsstruktur bewertet. Umfang und Deckungssumme sind anpassbar. Auch interne Vereinskonflikte können abgedeckt sein. Die Absicherung umfasst oft Rückwärtsdeckung.
Wann greift der Schutz?

Der Schutz greift bei Fehlentscheidungen, Pflichtverletzungen, Versäumnissen und Verstößen gegen Satzung oder Gesetz. Auch bei Verdacht einer Pflichtverletzung übernimmt die Versicherung die Verteidigung. Die Prüfung erfolgt objektiv, nicht subjektiv. Eine vertraglich definierte Rückwärtsdeckung schützt auch frühere Vorgänge. Der Versicherungsschutz beginnt mit Vertragsschluss, oft auch rückwirkend. Voraussetzung ist keine vorsätzliche Handlung.
Warum ist das wichtig?

Ohne Versicherung haften Vorstände mit ihrem Privatvermögen – auch im Ehrenamt. Das Risiko wird häufig unterschätzt. Eine D&O-Police schützt nicht nur Vermögen, sondern auch Handlungsspielraum. Entscheidungen können verantwortungsbewusster und risikoorientierter getroffen werden. Für Vereine ist dies auch ein Qualitätsmerkmal. Es signalisiert rechtliche Weitsicht. Bewerber für Vorstandsposten werden entlastet.