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Haftpflicht bei Spielgeräten schützt vor Ansprüchen.

Die Verwendung von Spiel- und Vergnügungsgeräten in Vereinen birgt Risiken von Unfällen und Verletzungen, besonders wenn diese öffentlich zugänglich sind oder von Kindern genutzt werden, daher ist eine adäquate Haftpflichtversicherung essentiell.

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Verwendung von Spiel- und Vergniigungsgeraten

Die Verwendung von Spiel- und Vergnügungsgeräten in Vereinen kann zu Unfällen und Verletzungen führen. Es ist daher wichtig, dass Vereine eine angemessene Haftpflichtversicherung haben, um sich gegen Schadensersatzansprüche zu schützen. Dies ist besonders wichtig, wenn die Geräte öffentlich zugänglich sind oder von Kindern genutzt werden.

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