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Veranstaltungssicherheit
Öffentlich·2 Mitglieder
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Das oberste Gebot lautet: Fahrlässigkeit vermeiden. Die Bedrohungslagen bei Vereinsveranstaltungen liegen umfänglich in der Verantwortung des Organisators. Das Schutzengelprinzip hat hier keine Gültigkeit.
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2. Februar 2023
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