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Veranstaltungssicherheit

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Gruppenaktivität: Letzte 30 Tage


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Das oberste Gebot lautet: Fahrlässigkeit vermeiden. Die Bedrohungslagen bei Vereinsveranstaltungen liegen umfänglich in der Verantwortung des Organisators. Das Schutzengelprinzip hat hier keine Gültigkeit.

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  • Öffentlich

    Jeder kann diese Gruppe sehen.

  • Sichtbar

    Wird Website-Besuchern angezeigt.

  • 2. Februar 2023

    Erstellt

  • Joost Schloemer

    Erstellt von

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