Welche Anforderungen ergeben sich aus der EU-KI-Verordnung und der Rolle des Dashboards als Interpretationsschnittstelle
Die EU-KI-Verordnung (KI-VO) schafft einen verbindlichen Rahmen für die verantwortungsvolle Nutzung künstlicher Intelligenz innerhalb der EU – insbesondere bei Systemen, die auf Entscheidungen, Prognosen oder Klassifikationen abzielen. Dashboards, die als Interpretationsschnittstelle für KI-basierte Auswertungen fungieren, sind davon in mehrfacher Hinsicht betroffen, da sie als Vermittlungsinstanz zwischen algorithmischer Analyse und menschlicher Entscheidung gelten.
1. Einordnung in Risikokategorien nach Art. 6–9 KI-VO:
Wenn Dashboards KI-generierte Inhalte anzeigen – etwa durch Risikobewertung, automatische Segmentierung oder Priorisierung – und diese Entscheidungen mit rechtlichen oder faktischen Wirkungen verbunden sind, gelten sie unter Umständen als Hochrisiko-Systeme. Die Anwendung muss dann registriert, dokumentiert, erklärbar und auditierbar gestaltet sein.
2. Erfüllung von Transparenzpflichten gemäß Art. 13, 52 KI-VO:
Dashboards, die auf KI zurückgreifen, müssen kenntlich machen, dass algorithmische Prozesse beteiligt sind, und wie deren Funktionslogik im Grundsatz aufgebaut ist. Dies betrifft insbesondere Systeme, die auf LLMs, neuronalen Netzen oder probabilistischen Modellen basieren. Die KI-VO verpflichtet Anbieter und Nutzer solcher Schnittstellen zur transparenten Darstellung…