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Die neue EU-KI-Verordnung etabliert einen umfassenden Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz. Ziel ist es, Vertrauen und Sicherheit bei der Nutzung von KI-Systemen zu schaffen. Für Vereine ist die Verordnung dann relevant, wenn sie datenbasierte oder KI-gestützte Anwendungen einsetzen. Eine vorausschauende Auseinandersetzung mit den Regelungen ist für eine nachhaltige Vereinsführung unerlässlich. Die Verordnung differenziert KI-Anwendungen nach Risikoklassen, was für Vereine entscheidend ist. Nicht jedes System unterliegt den strengsten Vorgaben, aber eine Bewertung ist notwendig. Das Verständnis dieser Klassifizierung ist wichtig, um die Compliance-Anforderungen einschätzen zu können.

Die KI-VO: Relevanz für Vereine verstehen

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Die EU-KI-Verordnung wurde geschaffen, um die Nutzung von künstlicher Intelligenz zu regeln und die Grundrechte zu schützen. Sie legt eine risikobasierte Klassifizierung zugrunde, die von verbotenen über Hochrisiko- bis zu KI-Systemen mit minimalem Risiko reicht. Für Vereine bedeutet dies, dass sie zunächst bewerten müssen, welche Art von KI sie einsetzen. Die Verordnung betrifft vor allem Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Der Einsatz von Dashboards, die Daten aggregieren und visualisieren, wird erst dann kritisch, wenn diese Systeme KI-gestützte Entscheidungen treffen. Ein rein informatives Business-Intelligence-Dashboard, das nur Kennzahlen anzeigt, fällt in der Regel nicht unter die strengsten Regularien. Bei der Integration von automatisierten Empfehlungen oder Vorhersagen ist jedoch Vorsicht geboten. Nach Artikel 52 der KI-Verordnung besteht eine Transparenzpflicht, wenn KI-Systeme Inhalte generieren oder manipulieren. Vereine, die KI für die Erstellung von Texten oder Bildern nutzen, sollten diese Systeme als KI-generiert kennzeichnen. Das schafft Vertrauen bei den Mitgliedern und entspricht den Anforderungen der Verordnung. Eine proaktive Auseinandersetzung mit der KI-VO ist eine Chance, die technologische Infrastruktur zukunftssicher zu gestalten. Die genaue Analyse der eingesetzten Systeme und die Implementierung von Dokumentationspflichten stärken die Governance. Es empfiehlt sich, frühzeitig zu prüfen, ob und in welchem Umfang die eigenen digitalen Tools von der Verordnung betroffen sind.

Welche Systeme sind betroffen, welche Pflichten entstehen und wie werden Risiken bewertet?

EU-KI-Verordnung

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Welche Systeme gelten als Hochrisiko-KI?

KI-VO

Die KI-Verordnung betrifft Systeme, die Entscheidungen automatisieren. Daraus entstehen Pflichten wie Dokumentation und Transparenz, während die Risikobewertung anhand der konkreten Anwendung des Systems erfolgt.

Welche KI-Systeme im Verein sind betroffen?

Mit der KI-Verordnung werden vor allem Systeme erfasst, die zur Analyse oder Prognose von Verhaltensweisen genutzt werden. Auch Anwendungen, die automatisierte Entscheidungen treffen, fallen unter die Regulierung. Das reicht von der Mitgliederverwaltung bis hin zu automatisierten Auswahlprozessen. Entscheidend ist die genaue Funktion des Systems. Ein Dashboard mit einfachen Statistiken ist in der Regel unbedenklich. Ein System, das jedoch vorschlägt, welche Mitglieder zu kündigen sind, könnte unter die Hochrisiko-Definition fallen.

Welche Pflichten ergeben sich aus der KI-Verordnung?

Die KI-Verordnung sieht für Hochrisiko-Systeme umfassende Pflichten vor. Dazu gehören die Einhaltung technischer Standards und die Bereitstellung detaillierter technischer Dokumentationen. Betreiber müssen zudem eine Risikobewertung durchführen. Für weniger kritische Anwendungen besteht eine allgemeine Transparenzpflicht. So müssen Nutzer informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren. Es geht darum, die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen sicherzustellen.

Wie bewertet man das Risiko einer KI-Anwendung?

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