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Dashboard als zentrale Schnittstelle zwischen Mensch, Maschine

KI/BI Dashbord

Öffentlich·1 Mitglied

Joost Schloemer
Joost Schloemer
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Mitglied des bundesverbandes deutscher vereine & verbände e.V.

bdvv

Wie lässt sich der Einsatz von KI in Dashboards kenntlich und kontrollierbar machen?

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Dashboards lässt sich nur dann als rechtlich vertretbar und ethisch vertretbar qualifizieren, wenn er transparent kommuniziert, technisch abgrenzbar und organisatorisch kontrollierbar ist. Dabei geht es nicht allein um die Sichtbarkeit der Technologie, sondern um verständliche Erklärbarkeit, Nachvollziehbarkeit der Datenflüsse und verantwortliche Steuerbarkeit.

1. Sichtbarmachung durch deklarative Kennzeichnung:Wenn innerhalb eines Dashboards KI-gestützte Funktionen (z. B. Prognosen, Klassifikationen, Priorisierungen) eingesetzt werden, müssen diese eindeutig als solche kenntlich gemacht werden. Dies kann durch Piktogramme, Info-Tags oder separate Reiter erfolgen. Besonders bei generativen Komponenten (Texterstellung, Scoring) gilt eine Kennzeichnungspflicht gemäß Art. 52 EU-KI-VO.

2. Modelltransparenz durch technische Metadaten:Jede KI-basierte Auswertung sollte mit Modellinformationen verknüpft sein: Welche Daten flossen ein? Welcher Algorithmus wurde verwendet? Welche Trainingsdaten lagen zugrunde? Diese Metadaten sollten abrufbar und im Idealfall versioniert dokumentiert sein – im Sinne der Auditierbarkeit und Risikobewertung.

3. Interaktive Rückführbarkeit und Eingriffsmöglichkeit:KI-generierte Vorschläge, Bewertungen oder Warnungen müssen als Hypothesen und nicht als Tatsachen dargestellt werden. Nutzer:innen sollten interaktiv nachvollziehen können, warum ein bestimmter Wert angezeigt wird (z. B. durch Begründungslogik, Ursachenanalyse, Filterpfade). Zudem muss jederzeit eine menschliche Übersteuerbarkeit gegeben sein.

4. Kontrollierbarkeit über Governance-Strukturen:Organisationen sollten für KI-basierte Dashboards ein eigenes Kontrollregime aufbauen – inklusive klar definierter Rollen (z. B. KI-Verantwortliche:r), dokumentierter Risikoanalysen und regelmäßiger Überprüfung von Bias, Fehlklassifikationen oder Diskriminierungsmustern. Hier greift Art. 29 ff. KI-VO zur Risikobewertung und Artikel 35 DSGVO zur Datenschutz-Folgenabschätzung.


Fazit:Die kontrollierte Integration von KI in Dashboards setzt voraus, dass technische Komplexität durch erklärbare Struktur, klare Verantwortlichkeiten und transparente Darstellung operationalisiert wird. Nur dann kann von einem regulierungskonformen und vertrauenswürdigen Einsatz gesprochen werden.

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  • Joost Schloemer
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