Welche Anforderungen ergeben sich aus der EU-KI-Verordnung und der Rolle des Dashboards als Interpretationsschnittstelle
Die EU-KI-Verordnung (KI-VO) schafft einen verbindlichen Rahmen für die verantwortungsvolle Nutzung künstlicher Intelligenz innerhalb der EU – insbesondere bei Systemen, die auf Entscheidungen, Prognosen oder Klassifikationen abzielen. Dashboards, die als Interpretationsschnittstelle für KI-basierte Auswertungen fungieren, sind davon in mehrfacher Hinsicht betroffen, da sie als Vermittlungsinstanz zwischen algorithmischer Analyse und menschlicher Entscheidung gelten.
1. Einordnung in Risikokategorien nach Art. 6–9 KI-VO:
Wenn Dashboards KI-generierte Inhalte anzeigen – etwa durch Risikobewertung, automatische Segmentierung oder Priorisierung – und diese Entscheidungen mit rechtlichen oder faktischen Wirkungen verbunden sind, gelten sie unter Umständen als Hochrisiko-Systeme. Die Anwendung muss dann registriert, dokumentiert, erklärbar und auditierbar gestaltet sein.
2. Erfüllung von Transparenzpflichten gemäß Art. 13, 52 KI-VO:
Dashboards, die auf KI zurückgreifen, müssen kenntlich machen, dass algorithmische Prozesse beteiligt sind, und wie deren Funktionslogik im Grundsatz aufgebaut ist. Dies betrifft insbesondere Systeme, die auf LLMs, neuronalen Netzen oder probabilistischen Modellen basieren. Die KI-VO verpflichtet Anbieter und Nutzer solcher Schnittstellen zur transparenten Darstellung und Nutzbarkeit.
3. Dokumentations- und Kontrollpflichten für Anbieter und Betreiber (Art. 16–25 KI-VO):
Je nach Systemarchitektur müssen Dashboards mit Monitoring-Funktionalitäten, Logging, Fehlererkennung und regelmäßigen Evaluierungsprozessen ausgestattet sein. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Ergebnisse der KI-Auswertung für Geschäftsentscheidungen, Vertragsabschlüsse oder Auswahlprozesse verwendet werden.
4. Interne Governance-Strukturen und Nutzerkompetenz (Art. 4 KI-VO):
Organisationen, die Dashboards mit KI-Funktionen einsetzen, müssen nachweisen, dass ihre Nutzer:innen über hinreichende Kompetenz im Umgang mit KI-Systemen verfügen. Dashboards dürfen nicht als scheinobjektive Entscheidungsautomaten genutzt werden, ohne dass deren Ergebnisse kritisch hinterfragt werden können.
Fazit:
Die EU-KI-Verordnung macht deutlich, dass Dashboards im KI-Kontext nicht bloß passive Anzeigeinstrumente, sondern aktive Regulierungsobjekte sind. Als Interpretationsschnittstellen tragen sie dazu bei, ob KI-Ausgaben nachvollziehbar, kontrollierbar und rechtssicher sind. Die Anforderungen reichen dabei von technischer Transparenz über prozessuale Auditierbarkeit bis hin zu menschlicher Kontrollfähigkeit.