top of page
Dashboard als zentrale Schnittstelle zwischen Mensch, Maschine

KI/BI Dashbord

Öffentlich·1 Mitglied

Welche Anforderungen ergeben sich aus der EU-KI-Verordnung und der Rolle des Dashboards als Interpretationsschnittstelle

Die EU-KI-Verordnung (KI-VO) schafft einen verbindlichen Rahmen für die verantwortungsvolle Nutzung künstlicher Intelligenz innerhalb der EU – insbesondere bei Systemen, die auf Entscheidungen, Prognosen oder Klassifikationen abzielen. Dashboards, die als Interpretationsschnittstelle für KI-basierte Auswertungen fungieren, sind davon in mehrfacher Hinsicht betroffen, da sie als Vermittlungsinstanz zwischen algorithmischer Analyse und menschlicher Entscheidung gelten.


1. Einordnung in Risikokategorien nach Art. 6–9 KI-VO:

Wenn Dashboards KI-generierte Inhalte anzeigen – etwa durch Risikobewertung, automatische Segmentierung oder Priorisierung – und diese Entscheidungen mit rechtlichen oder faktischen Wirkungen verbunden sind, gelten sie unter Umständen als Hochrisiko-Systeme. Die Anwendung muss dann registriert, dokumentiert, erklärbar und auditierbar gestaltet sein.


2. Erfüllung von Transparenzpflichten gemäß Art. 13, 52 KI-VO:

Dashboards, die auf KI zurückgreifen, müssen kenntlich machen, dass algorithmische Prozesse beteiligt sind, und wie deren Funktionslogik im Grundsatz aufgebaut ist. Dies betrifft insbesondere Systeme, die auf LLMs, neuronalen Netzen oder probabilistischen Modellen basieren. Die KI-VO verpflichtet Anbieter und Nutzer solcher Schnittstellen zur transparenten Darstellung und Nutzbarkeit.


3. Dokumentations- und Kontrollpflichten für Anbieter und Betreiber (Art. 16–25 KI-VO):

Je nach Systemarchitektur müssen Dashboards mit Monitoring-Funktionalitäten, Logging, Fehlererkennung und regelmäßigen Evaluierungsprozessen ausgestattet sein. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Ergebnisse der KI-Auswertung für Geschäftsentscheidungen, Vertragsabschlüsse oder Auswahlprozesse verwendet werden.


4. Interne Governance-Strukturen und Nutzerkompetenz (Art. 4 KI-VO):

Organisationen, die Dashboards mit KI-Funktionen einsetzen, müssen nachweisen, dass ihre Nutzer:innen über hinreichende Kompetenz im Umgang mit KI-Systemen verfügen. Dashboards dürfen nicht als scheinobjektive Entscheidungsautomaten genutzt werden, ohne dass deren Ergebnisse kritisch hinterfragt werden können.


Fazit:

Die EU-KI-Verordnung macht deutlich, dass Dashboards im KI-Kontext nicht bloß passive Anzeigeinstrumente, sondern aktive Regulierungsobjekte sind. Als Interpretationsschnittstellen tragen sie dazu bei, ob KI-Ausgaben nachvollziehbar, kontrollierbar und rechtssicher sind. Die Anforderungen reichen dabei von technischer Transparenz über prozessuale Auditierbarkeit bis hin zu menschlicher Kontrollfähigkeit.

3 Ansichten

Info

Im Rahmen zunehmender Automatisierung betrieblicher Prozesse...

best practice.png

Gruppen, Foren, Expertisen

In Gruppen, Foren und Expertisen zählt vor allem eines: Teile, was wirkt. Diese Räume sind keine Wissensspeicher, sondern Bewegungsräume für gemeinsames Lernen. Wer sein Wissen zurückhält, blockiert nicht nur andere, sondern auch die Entwicklung des Ganzen. Widersprich mit Haltung – denn echte Expertise zeigt sich im Dialog, nicht im Gleichklang. Foren sind keine Hinterzimmer, sondern Bühnen für Verantwortung und Beteiligung. 

Eine Initiative des bundesver-bandes deutscher vereine & Verbände e. V. (bdvv) in Verbindung mit RIS Web- & Software-Development GmbH & Co. KG an gleicher Adresse in Regensburg.

DSGVO

Die europäische Kommission hat mit der Datenschutzgrund-verordnung (DSGVO) eine Vorlage geliefert, selbst darüber zu bestimmen, was mit den eigenen Daten passiert, verbunden mit dem Recht auf freie Meinungs-äußerung und Informations-freiheit.

COMMUNITY

Willkommen bei vereine::de. Trete noch heute unserer Community bei und blicke hinter die Kulissen. Verlinke deine Vereine und deine Organisation mit vereine::de.

TOURISMUS

Vereins- und Gruppenreisen sowie -ausflüge gehören zu den beliebtesten Veranstaltungen und Freizeitbeschäftigungen. vereine::de vermittelt Bus-, Bahn, Schiffs- und Flugreisen weltweit.

* Keine Rechtsberatung

Die Informationen auf dieser Website stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als solche verwendet werden. Sie dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken und ersetzen in keinem Fall die Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt. Bitte beachte, dass jeder Fall individuell ist und eine rechtliche Prüfung durch einen Anwalt erforderlich ist, um die Rechtslage in deinem konkreten Fall zu beurteilen. Wenn du Rechtsberatung benötigst, wende dich bitte an einen Anwalt deines Vertrauens.

** Transparenz

Laut dem Transparenzbericht des bundesverbandes deutscher vereine & verbände e. V.  sind die Verwaltungskosten von Spendenkonten, oft als „Treuhandkonten“ bezeichnet, ein wichtiger Faktor. Hierbei wird aufgezeigt, wie Mittel verwendet werden, um die Effizienz und Glaubwürdigkeit im Umgang mit Spenden sicherzustellen.

*** KI-Haftungsausschluss

Die auf vereine.de bereitgestellten Informationen werden teils durch Drittanbieter sowie mithilfe von KI-Technologien erstellt. Trotz sorgfältiger Recherche und Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die Nutzung der bereitgestellten Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung. Wir haften nicht für etwaige Schäden oder Verluste, die durch die Nutzung der Inhalte entstehen.

* Sprachlicher Hinweis

Für eine bessere Lesbarkeit verzichten wir auf genderspezifische Doppelformen. Wir haben uns für die Verwendung der Duzform entschieden, um eine freundlichere und lockere Atmosphäre zu schaffen. Wir hoffen, dass dies unsere Besucher bejahen und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit! Kommentieren

© 2022 vereine.de | Relaunch

Siemensstr. 9, 93055 Regensburg

info@vereine.de, +49 160 96072272

bottom of page