Gruppen
- Öffentlich·7 Mitglieder
- Öffentlich·4 Mitglieder
- Öffentlich·2 Mitglieder
- Öffentlich·2 Mitglieder
Mediennutzung birgt Haftungsrisiko
Die unbewusste Verletzung von Marken- oder Urheberrechten ist im Vereinsalltag keine Seltenheit – sei es durch Logos auf Plakaten, Musikeinsatz bei Veranstaltungen oder Textübernahmen in Vereinsmedien. Rechtlich gilt: Schon die einfache Nutzung ohne Genehmigung kann eine Abmahnung nach sich ziehen. Diese zieht nicht nur Anwaltskosten nach sich, sondern auch Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen. Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt nur bei unbeabsichtigten Pflichtverletzungen – und nur, wenn ein spezieller Medienhaftungsbaustein eingeschlossen ist. Besonders gefährlich ist die Nutzung von Bildern aus dem Internet ohne Quellenprüfung. Auch die Wiedergabe geschützter Musik auf Vereinsfesten ist zustimmungspflichtig. Der Vorstand trägt die Organisationsverantwortung für rechtssichere…
Expertisen & Experten
Rechteprüfung ist Pflicht
Der Vorstand muss sicherstellen, dass eingesetzte Medieninhalte (Texte, Bilder, Musik, Logos) rechtlich einwandfrei genutzt werden. Wird dies unterlassen, haftet der Verein auch bei ehrenamtlich handelnden Personen. Die Vereinshaftpflichtversicherung übernimmt nur Schäden aus leichter Fahrlässigkeit – nicht bei wiederholten oder grob fahrlässigen Verstößen. Freigabeverfahren, Lizenzordner und Medienscouts helfen bei der Risikominimierung. Unwissen schützt nicht. Rechtsverstöße sind schnell teuer.

Viele Vereine verwenden lizenzpflichtige Inhalte aus dem Internet ohne Prüfung. Dabei wird häufig übersehen, dass selbst Screenshots oder Musikuntermalungen geschützt sein können. Auch YouTube-Clips bei Infoabenden oder Vereinsfesten bergen Haftungsgefahren. Die Vereinshaftpflicht greift nur bei dokumentierter Medienverantwortung. Jedes Bild braucht Quellenbeleg. Aufklärung schützt vor Schaden.
Medienrechte werden ignoriert

Kommt es zur urheberrechtlichen Abmahnung, haften Vereinsorgane bei fehlender Prüfung oder Freigabe. Besonders kritisch sind öffentliche Veranstaltungen oder Publikationen. Der Vorstand kann regresspflichtig werden, wenn er die Medienverantwortung nicht strukturiert regelt. Die Versicherung deckt den Schaden nur, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Interne Prozesse sind entscheidend. Rechtssicherheit beginnt mit Dokumentation.
Vorstand haftet bei Verstoß

Die Vereinshaftpflichtversicherung lässt sich um einen Medienhaftpflichtbaustein erweitern. Dieser schützt bei unbeabsichtigten Verstößen gegen Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte. Versichert sind Rechtsverfolgungskosten, Schadenersatzansprüche und Prüfaufwand. Voraussetzung ist ein dokumentiertes Nutzungskonzept. Nicht versichert: vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungen. Mediensensibilität ist Führungsaufgabe.
Absicherung für Medienfehler

Verletzung von Marken- oder Urheberrechten durch Vereinsaktionen
Viele Vereine kopieren Inhalte aus dem Internet, ohne deren Herkunft zu prüfen. Wird ein fremdes Bild oder Logo auf Flyern oder in Social Media verwendet, droht rechtlicher Ärger. Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt nur bei nachgewiesener Unwissenheit und fehlendem Vorsatz. Abgedeckt sind solche Risiken meist nur mit Medien- oder Internetbaustein. Lizenzprüfungen und Bildnachweise sind organisatorische Pflicht. Auch Ehrenamt schützt nicht vor Abmahnung.