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Schäden richtig absichern
Die Nutzung externer Veranstaltungsräume durch Vereine bringt versicherungsrelevante Risiken mit sich. Schon beim Auf- oder Abbau können teure Beschädigungen entstehen. Der Verein ist als Mieter in der Pflicht, für Schäden durch seine Mitglieder oder Gäste zu haften. Die Vereinshaftpflichtversicherung muss daher eine sogenannte Mietsachschadendeckung enthalten. Ohne diese ist der Versicherungsschutz unvollständig. Nicht alle Policen schließen Mietsachschäden automatisch ein. Deshalb ist es wichtig, den Versicherungsschutz vor Veranstaltungsbeginn zu prüfen. Besonders sensibel sind denkmalgeschützte oder technisch hochwertige Räume. Auch Reinigungsfehler oder falsche Möblierung können Haftungsfälle auslösen. Der Vorstand trägt organisatorische Verantwortung. Absicherung bedeutet auch: Transparenz gegenüber dem Vermieter.
Expertisen & Experten
Haftung bei Raumnutzung
Mietsachschäden an Veranstaltungsorten können für Vereine zur finanziellen Belastung werden. Viele Versicherungsverträge beinhalten jedoch nur pauschale Standarddeckungen. Die Realität zeigt, dass insbesondere Schäden durch Unachtsamkeit häufig nicht versichert sind. Teppichverschmutzung, Kratzer in Fenstern oder Beschädigungen an Mobiliar zählen zu den häufigsten Schadenarten. Die Vereinshaftpflicht muss diese Risiken berücksichtigen und explizit absichern. Fehlt der Nachweis über eine Police mit Mietsachschaden-Deckung, drohen hohe Regressforderungen. Daher ist eine Absprache mit dem Versicherer vor Vertragsunterzeichnung des Mietobjekts ratsam.

Viele Vereine glauben fälschlich, ihre Standard-Haftpflicht decke automatisch Mietsachschäden ab. Doch meist sind diese Leistungen nur eingeschränkt oder gar nicht enthalten. Insbesondere Schäden an gemieteten Innenräumen gelten oft als Risikoausschluss. Wer keine gesonderte Klausel vereinbart, bleibt im Schadenfall auf den Kosten sitzen. Selbstverständlichkeiten wie „normale Nutzung“ reichen vor Gericht nicht aus. Nur eine explizite Zusatzdeckung schützt wirksam.
Fehlender Zusatzschutz teuer

Im Schadensfall fordert der Vermieter vollständige Kostenerstattung – unabhängig von Absicht oder Unfall. Die rechtliche Grundlage bildet das Mietrecht, ergänzt durch § 823 BGB. Selbst „Kleinigkeiten“ wie eine beschädigte Tür können mit vierstelligen Summen zu Buche schlagen. Der Verein haftet als juristische Person, der Vorstand bei Organisationsverschulden sogar persönlich. Nur eine Vereinshaftpflicht mit umfassender Deckung schützt zuverlässig. Schriftliche Protokolle bei Übergabe und Rückgabe sichern zusätzlich ab. Prävention durch klare Absprachen ist ebenfalls essenziell.
Verein haftet vollständig

Der zusätzliche Baustein „Mietsachschäden“ in der Vereinshaftpflicht ist keine Kür, sondern Pflicht. Nur so lassen sich Schäden an Böden, Wänden oder Installationen zuverlässig absichern. Dieser Schutz gilt für festgelegte Zeiträume, meist während der Mietdauer. Wichtig: Nicht alle Schäden gelten automatisch als „versichert“. Versicherungsgesellschaften fordern genaue Dokumentation des Ereignisses. Eine transparente Schadenmeldung ist für die Regulierung entscheidend.
Versicherung mit Zusatzbaustein

Sachschäden an gemieteten Veranstaltungsorten
Wenn bei einer Vereinsveranstaltung Schäden am gemieteten Objekt entstehen, trifft die Haftung meist den Verein. Auch unabsichtliche Handlungen von Ehrenamtlichen oder Gästen können teure Folgen haben. Die Vereinshaftpflichtversicherung muss solche Fälle explizit abdecken. Besonders problematisch: Schäden an Bodenbelägen, Türen oder Sanitäranlagen. Vermieter fordern häufig eine Bestätigung über bestehenden Versicherungsschutz. Eine Prüfung der Deckung ist daher essenziell.