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Wenn Versicherung nicht zahlt
Versicherungsausfälle im Vereinswesen sind kein Einzelfall – insbesondere bei komplexen Schadensbildern wie Personen-, Vermögens- oder Veranstaltungsrisiken. Die Gründe sind vielfältig: fehlender Deckungsumfang, Ausschluss bestimmter Tätigkeiten, nicht gemeldete Risikoveränderungen oder Formfehler bei der Schadenmeldung. Viele Policen enthalten stillschweigende Ausschlüsse (z. B. für Auslandseinsätze, bestimmte Tiere, Luftfahrtrisiken, Datenschutzvergehen). Auch ein Versicherungsschutz „im Ehrenamt“ ersetzt keine saubere Struktur. Kommt es zum Ausfall, haften oft die Vorstände persönlich – mit ihrem Privatvermögen. Besonders kritisch sind Versicherungsausfälle bei Fördermittelprojekten, da Regressforderungen drohen. Auch Drittgeschädigte können Ansprüche geltend machen, die mangels Deckung unbezahlt bleiben. Eine regelmäßige Versicherungsanalyse sowie eine aktive Kommunikation mit dem…
Expertisen & Experten
Deckungslücke ist Führungspflicht
Der Vereinsvorstand trägt die Verantwortung für den tatsächlichen Versicherungsschutz. Wird eine Police nicht auf aktuelle Risiken angepasst, droht im Schadensfall die Leistungsverweigerung. Obliegenheitsverletzungen (z. B. verspätete Meldung) oder riskante Neutätigkeiten ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind häufige Gründe für Versicherungsausfall. Auch unzureichende Protokollierung kann zum Leistungsausschluss führen. Der Vorstand muss Schutz regelmäßig prüfen. Risikoaufklärung gehört zur Pflicht.

Im Eifer des Gefechts unterbleibt oft die rechtzeitige Schadenmeldung oder es wird unvollständig berichtet. Schon ein Formfehler kann zum Versicherungsausfall führen. Auch die Nichtbeachtung von Nachbesserungsfristen oder eine späte Kommunikation mit dem Versicherer führen zum Leistungsausschluss. Dabei reichen oft schon Stundenverzögerungen. Die Vereinshaftpflicht schützt nur bei regelkonformer Abwicklung. Schulung in Meldepflichten ist unverzichtbar.
Fehlmeldung zerstört Schutz

Viele Vereinsvorstände glauben, bei Versicherungspolice auf der sicheren Seite zu sein. Doch Versicherungsschutz ist an Bedingungen geknüpft – etwa Sorgfalt, Meldefristen und Pflicht zur Risikovermeidung. Wird gegen diese Pflichten verstoßen, greift die Police nicht. Der Vorstand haftet dann persönlich. Besonders problematisch sind Schadensfälle durch Dritte (z. B. Ehrenamtliche, Dienstleister) ohne klar geregelte Zuständigkeit. D&O-Schutz kann ergänzen.
Vorstand haftet trotz Police

Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt nur bei aktiver Erfüllung aller Obliegenheiten. Versichert sind nur die benannten Risiken – neue Tätigkeiten müssen dem Versicherer angezeigt werden. Eine Nachlässigkeit in der Verwaltung kann den gesamten Schutz aushebeln. Die Police sollte jährlich mit Blick auf Veranstaltungen, Projekte und Personal geprüft werden. Ein Risikoinventar schafft Übersicht. Kommunikation mit dem Versicherer ist zentrale Führungsaufgabe.
Absicherung regelmäßig prüfen

Versicherungsausfall
Viele Vereine verlassen sich auf bestehende Policen – ohne Details zu prüfen. Kommt es zum Schadenfall und die Leistung bleibt aus, ist der Schock groß. Ursache sind häufig Obliegenheitsverletzungen oder Ausschlussklauseln, etwa bei grober Fahrlässigkeit oder verspäteter Meldung. Besonders gefährlich sind nicht angezeigte Veranstaltungen oder nicht dokumentierte Verantwortlichkeiten. Versicherungsausfälle bringen Vorstände in persönliche Haftung. Prävention beginnt bei Vertragsprüfung.