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Pflicht zur Gefahrenabwehr
Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht verpflichtet Vereine, Gefahren auf ihrem Veranstaltungsgelände aktiv zu vermeiden. Das umfasst Absperrungen, Beleuchtung, Beschilderung, Barrierefreiheit und sichere Aufbauten. Kommt es zu Unfällen wegen Missachtung dieser Pflichten, haftet der Verein umfassend. Die Veranstaltungsversicherung deckt Schadensersatzansprüche nur bei nachgewiesener Sorgfalt. Wer Sicherheitslücken billigend in Kauf nimmt, verliert Versicherungsschutz. Kritisch sind mobile Bühnen, Kabelverlegungen, ungesicherte Stolperstellen oder temporäre Bauten. Auch Ein- und Ausgänge sowie Rettungswege müssen frei gehalten werden. Jedes Vereinsfest benötigt ein Sicherheitskonzept. Präventionsarbeit, Schulungen und Checklisten sind keine bürokratische Pflicht, sondern ein zentrales Haftungsinstrument. Dokumentation schützt Organisierende vor persönlichen Regressforderungen.
Expertisen & Experten
Vereinsfeste mit Risiken
Jede Vereinsveranstaltung zieht verkehrssicherungspflichtige Aufgaben nach sich. Die Verantwortung liegt beim Veranstalter – meist dem Vorstand oder einem Beauftragten. Dabei reicht es nicht, auf „gesunden Menschenverstand“ zu setzen. Professionelle Risikoanalysen und Begehungen sollten Standard sein. Veranstaltungsversicherungen helfen, aber nur bei angemessener Vorarbeit. Kontrollierte Zuständigkeiten und standardisierte Abläufe erhöhen die Rechtssicherheit.

Viele Vereinsunfälle gehen auf unscheinbare Versäumnisse zurück: lose Kabel, rutschige Böden oder fehlende Warnschilder. Obwohl vermeidbar, entstehen daraus teure Schadenersatzforderungen. Gerade bei Festen mit Publikumsverkehr sind solche Versäumnisse folgenschwer. Die Veranstaltungsversicherung kann Schäden decken, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Um das zu gewährleisten, müssen Maßnahmen nachweisbar sein. Wer nichts dokumentiert, handelt leichtsinnig.
Unfallursache mangelhafte Sicherung

Die persönliche Haftung des Vorstands ergibt sich bei Organisationsverschulden. Wird z. B. ein Unfall durch fehlende Absperrung verursacht, prüft die Versicherung die Sorgfalt. Fehlt ein Sicherheitskonzept, ist der Versicherungsschutz gefährdet. Die Verkehrssicherung muss lückenlos geplant und umgesetzt sein. Der Vorstand muss delegieren, aber auch kontrollieren. Verantwortung kann nicht ausgesessen werden.
Vorstand in der Pflicht

Die Veranstaltungsversicherung übernimmt Schäden an Dritten, die während der Veranstaltung entstehen. Voraussetzung: Die Sorgfaltspflichten wurden erfüllt. Dazu gehört auch die Verkehrssicherung. Ein Sicherheitsplan, dokumentierte Gefahrenbegehung und Absperrprotokolle sind hilfreich. Die Versicherung greift bei Personenschäden, Sachschäden und Folgekosten. Klar definierte Verantwortlichkeiten sorgen für reibungslosen Ablauf und Rechtssicherheit.
Sicherheit strukturiert planen

Unzureichende Verkehrssicherung bei Vereinsfesten
Bei Vereinsfesten ist die Verkehrssicherung essenziell – doch häufig fehlt das Bewusstsein. Offene Kabel, fehlende Beleuchtung oder ungesicherte Aufbauten gefährden Besucher. Kommt es zum Schaden, prüfen Gerichte, ob die Sicherheitsvorkehrungen ausreichend waren. Die Veranstaltungsversicherung kann helfen, wenn die Sorgfaltspflicht beachtet wurde. Ohne schriftliche Nachweise droht der Haftungseintritt. Gute Vorbereitung schützt Veranstalter und Gäste.