top of page

Gruppen

Pflicht zur Gefahrenabwehr

Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht verpflichtet Vereine, Gefahren auf ihrem Veranstaltungsgelände aktiv zu vermeiden. Das umfasst Absperrungen, Beleuchtung, Beschilderung, Barrierefreiheit und sichere Aufbauten. Kommt es zu Unfällen wegen Missachtung dieser Pflichten, haftet der Verein umfassend. Die Veranstaltungsversicherung deckt Schadensersatzansprüche nur bei nachgewiesener Sorgfalt. Wer Sicherheitslücken billigend in Kauf nimmt, verliert Versicherungsschutz. Kritisch sind mobile Bühnen, Kabelverlegungen, ungesicherte Stolperstellen oder temporäre Bauten. Auch Ein- und Ausgänge sowie Rettungswege müssen frei gehalten werden. Jedes Vereinsfest benötigt ein Sicherheitskonzept. Präventionsarbeit, Schulungen und Checklisten sind keine bürokratische Pflicht, sondern ein zentrales Haftungsinstrument. Dokumentation schützt Organisierende vor persönlichen Regressforderungen.

Expertisen & Experten

Vereinsfeste mit Risiken

Jede Vereinsveranstaltung zieht verkehrssicherungspflichtige Aufgaben nach sich. Die Verantwortung liegt beim Veranstalter – meist dem Vorstand oder einem Beauftragten. Dabei reicht es nicht, auf „gesunden Menschenverstand“ zu setzen. Professionelle Risikoanalysen und Begehungen sollten Standard sein. Veranstaltungsversicherungen helfen, aber nur bei angemessener Vorarbeit. Kontrollierte Zuständigkeiten und standardisierte Abläufe erhöhen die Rechtssicherheit.

Viele Vereinsunfälle gehen auf unscheinbare Versäumnisse zurück: lose Kabel, rutschige Böden oder fehlende Warnschilder. Obwohl vermeidbar, entstehen daraus teure Schadenersatzforderungen. Gerade bei Festen mit Publikumsverkehr sind solche Versäumnisse folgenschwer. Die Veranstaltungsversicherung kann Schäden decken, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Um das zu gewährleisten, müssen Maßnahmen nachweisbar sein. Wer nichts dokumentiert, handelt leichtsinnig.

Unfallursache mangelhafte Sicherung

Die persönliche Haftung des Vorstands ergibt sich bei Organisationsverschulden. Wird z. B. ein Unfall durch fehlende Absperrung verursacht, prüft die Versicherung die Sorgfalt. Fehlt ein Sicherheitskonzept, ist der Versicherungsschutz gefährdet. Die Verkehrssicherung muss lückenlos geplant und umgesetzt sein. Der Vorstand muss delegieren, aber auch kontrollieren. Verantwortung kann nicht ausgesessen werden.

Vorstand in der Pflicht

Die Veranstaltungsversicherung übernimmt Schäden an Dritten, die während der Veranstaltung entstehen. Voraussetzung: Die Sorgfaltspflichten wurden erfüllt. Dazu gehört auch die Verkehrssicherung. Ein Sicherheitsplan, dokumentierte Gefahrenbegehung und Absperrprotokolle sind hilfreich. Die Versicherung greift bei Personenschäden, Sachschäden und Folgekosten. Klar definierte Verantwortlichkeiten sorgen für reibungslosen Ablauf und Rechtssicherheit.

Sicherheit strukturiert planen

Unzureichende Verkehrssicherung bei Vereinsfesten

Bei Vereinsfesten ist die Verkehrssicherung essenziell – doch häufig fehlt das Bewusstsein. Offene Kabel, fehlende Beleuchtung oder ungesicherte Aufbauten gefährden Besucher. Kommt es zum Schaden, prüfen Gerichte, ob die Sicherheitsvorkehrungen ausreichend waren. Die Veranstaltungsversicherung kann helfen, wenn die Sorgfaltspflicht beachtet wurde. Ohne schriftliche Nachweise droht der Haftungseintritt. Gute Vorbereitung schützt Veranstalter und Gäste.

Eine Initiative des bundesver-bandes deutscher vereine & Verbände e. V. (bdvv) in Verbindung mit RIS Web- & Software-Development GmbH & Co. KG an gleicher Adresse in Regensburg.

DSGVO

Die europäische Kommission hat mit der Datenschutzgrund-verordnung (DSGVO) eine Vorlage geliefert, selbst darüber zu bestimmen, was mit den eigenen Daten passiert, verbunden mit dem Recht auf freie Meinungs-äußerung und Informations-freiheit.

COMMUNITY

Willkommen bei vereine::de. Trete noch heute unserer Community bei und blicke hinter die Kulissen. Verlinke deine Vereine und deine Organisation mit vereine::de.

TOURISMUS

Vereins- und Gruppenreisen sowie -ausflüge gehören zu den beliebtesten Veranstaltungen und Freizeitbeschäftigungen. vereine::de vermittelt Bus-, Bahn, Schiffs- und Flugreisen weltweit.

* Keine Rechtsberatung

Die Informationen auf dieser Website stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als solche verwendet werden. Sie dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken und ersetzen in keinem Fall die Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt. Bitte beachte, dass jeder Fall individuell ist und eine rechtliche Prüfung durch einen Anwalt erforderlich ist, um die Rechtslage in deinem konkreten Fall zu beurteilen. Wenn du Rechtsberatung benötigst, wende dich bitte an einen Anwalt deines Vertrauens.

** Transparenz

Laut dem Transparenzbericht des bundesverbandes deutscher vereine & verbände e. V.  sind die Verwaltungskosten von Spendenkonten, oft als „Treuhandkonten“ bezeichnet, ein wichtiger Faktor. Hierbei wird aufgezeigt, wie Mittel verwendet werden, um die Effizienz und Glaubwürdigkeit im Umgang mit Spenden sicherzustellen.

*** KI-Haftungsausschluss

Die auf vereine.de bereitgestellten Informationen werden teils durch Drittanbieter sowie mithilfe von KI-Technologien erstellt. Trotz sorgfältiger Recherche und Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die Nutzung der bereitgestellten Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung. Wir haften nicht für etwaige Schäden oder Verluste, die durch die Nutzung der Inhalte entstehen.

* Sprachlicher Hinweis

Für eine bessere Lesbarkeit verzichten wir auf genderspezifische Doppelformen. Wir haben uns für die Verwendung der Duzform entschieden, um eine freundlichere und lockere Atmosphäre zu schaffen. Wir hoffen, dass dies unsere Besucher bejahen und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit! Kommentieren

© 2022 vereine.de | Relaunch

Siemensstr. 9, 93055 Regensburg

info@vereine.de, +49 160 96072272

bottom of page