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Gruppen

Versicherung gegen Vertrauensbruch

Unterschlagung innerhalb von Vereinen zählt zu den sensibelsten und gleichzeitig teuersten Schadensfällen. Dabei geschieht die Veruntreuung meist durch langjährige Funktionsträger mit umfassendem Zugang zu Konten und Kassen. Viele Delikte bleiben über Jahre unentdeckt – oft bis zur nächsten Kassenprüfung oder einem Vorstandswechsel. Die Eigenschadenversicherung deckt Vermögensverluste, die durch kriminelle Handlungen eigener Vereinsangehöriger entstehen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz sind Sicherheitsvorgaben wie das Vier-Augen-Prinzip oder interne Kontrollsysteme. Nicht jeder Schaden ist automatisch versichert – Fahrlässigkeit im Kontrollsystem kann zum Ausschluss führen. Dennoch bietet diese Police eine entscheidende Rückendeckung für ehrenamtlich geführte Organisationen. Gerade kleine Vereine ohne professionelle Buchhaltung…

Expertisen & Experten

Vertrauensperson ist Täter

Der Schaden durch Unterschlagung ist häufig doppelt: finanziell und emotional. Wenn Vereinsmitglieder Gelder entwenden, bricht nicht nur die Finanzierung, sondern auch das Vertrauen. Besonders schmerzhaft ist es, wenn langjährige Kassenverwalter oder Vorstände in den Verdacht geraten. Die Eigenschadenversicherung schützt das Vermögen – nicht jedoch das Vereinsklima. Umso wichtiger sind Transparenz und digitale Nachvollziehbarkeit aller finanziellen Transaktionen. Wer Strukturen schafft, senkt Versuchung.

Oftmals fehlen ausreichende Kontrollinstanzen, um unbemerkte Geldabflüsse zu verhindern. Es werden Blankoüberweisungen unterzeichnet, Kassenprüfungen oberflächlich durchgeführt oder Einnahmen nicht nachgezählt. Gerade in Vereinen mit wenigen Aktiven übernimmt eine Person zu viele Funktionen. Das begünstigt Missbrauch. Die Eigenschadenversicherung verlangt bestimmte Mindeststandards im Umgang mit Vereinsvermögen. Nur so wird der Anspruch im Schadensfall wirksam.

Fahrlässig begünstigt?

Die persönliche Haftung des Vorstands greift bei grober Fahrlässigkeit im Umgang mit Vereinsgeldern. Wird z. B. auf eine klare Kontrolle verzichtet oder bewusst weggesehen, drohen Regressforderungen. Selbst wenn der Täter gefunden wird, muss der Vorstand für die Organisation haften. Die Eigenschadenversicherung schützt vor Rückgriffen – aber nur, wenn Kontrollpflichten ernst genommen wurden. Prävention und Schulung aller Finanzverantwortlichen sind unverzichtbar.

Vorstand haftet bei Versäumnis

Die Eigenschadenversicherung deckt Schäden durch kriminelles Verhalten innerhalb des Vereins. Sie ersetzt entwendetes Geld – nach Prüfung durch den Versicherer. Besonders wichtig sind klare Dokumentationspflichten, Buchführungsgrundsätze und personelle Trennung von Entscheidung und Ausführung. Viele Versicherer verlangen regelmäßige Kassenprüfungen durch unabhängige Instanzen. Auch der Abschluss von Haftungsfreistellungen oder Treuhandvereinbarungen kann hilfreich sein. Vertrauen allein ersetzt keine Kontrolle.

Kontrolle braucht Systematik

Unterschlagung von Vereinsgeldern

Vereine sind durch interne Delikte wie Unterschlagung besonders gefährdet. Die Täter sind oft aus dem engsten Kreis – Kassierer, Buchhalter, Vorstände. Fehlende Kontrollen oder Vier-Augen-Prinzipien begünstigen die Tat. Meist werden über Jahre hinweg kleine Beträge abgezweigt. Die Eigenschadenversicherung schützt das Vereinsvermögen vor den Folgen solcher Delikte. Doch sie verlangt vorbeugende Sicherheitsstrukturen.

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