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Großveranstaltung mit Lücke
Sobald Vereinsveranstaltungen eine bestimmte Größe überschreiten, greifen andere Regeln – versicherungsrechtlich wie organisatorisch. Ab 250 Teilnehmenden gelten viele Veranstaltungsversicherungen als „nicht mehr pauschal anwendbar“. Ohne gezielte Erweiterung oder Einzelmeldung entfällt die Deckung im Schadenfall. Gerade bei öffentlich beworbenen Veranstaltungen, bei denen Gästezahlen schwer kalkulierbar sind, ist Vorsicht geboten. Der Versicherungsschutz muss dem erwarteten Risiko entsprechen. Viele Policen verlangen explizite Anmeldung und Risikoerfassung bei Großveranstaltungen. Werden diese Obliegenheiten verletzt, entfällt die Leistungspflicht. Der Verein trägt dann sämtliche Kosten selbst. Die Folge sind unter anderem Regressforderungen, Bußgelder oder Imageschäden. Auch Sponsoren könnten sich distanzieren. Sicherheit und klare vertragliche…
Expertisen & Experten
Abdeckung prüfen – vorher!
Die Absicherung größerer Veranstaltungen kann nicht auf gutem Glauben beruhen. Jede professionelle Versicherung verlangt genaue Angaben zur Teilnehmerzahl. Wird dies fahrlässig ignoriert, entsteht organisatorische und persönliche Haftung. Auch bei externer Durchführung durch Dritte bleibt der Verein oft verantwortlich. Die Veranstaltungsversicherung kann angepasst werden – aber nur vorab. Klarheit schafft Schutz.

Viele Vereine verlassen sich auf ihre pauschale Haftpflichtdeckung – ohne die Bedingungen genau zu kennen. Die 250er-Grenze wird in AGBs oft als Limit ohne automatische Erweiterung definiert. Wer darüber liegt, braucht eine Sondermeldung oder Zusatzbaustein. Im Schadenfall zählt nicht der Plan, sondern die tatsächliche Zahl. Die Rechtsprechung ist hier eindeutig. Prävention beginnt bei der Einladung.
Schwellenwert wird ignoriert

Überschreitet die Veranstaltung die versicherte Teilnehmergrenze und es entsteht ein Schaden, kann der Vorstand persönlich haften. Das gilt vor allem, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt – z. B. durch Ignorieren bekannter Grenzen. Die Veranstaltungsversicherung greift nur bei vertragstreuem Verhalten. Gerade bei größeren Events ist professionelle Planung Pflicht. Auch ein Beauftragter schützt nicht vor Organhaftung. Versicherungsrecht ist Vorstandspflicht.
Persönliche Haftung möglich

Die Veranstaltungsversicherung kann flexibel erweitert werden – etwa über Teilnehmerzahl, Dauer oder Art des Events. Wichtig ist die frühzeitige Abstimmung mit dem Versicherer. Nur schriftlich bestätigte Erweiterungen bieten Sicherheit. Spontane oder stille Änderungen gefährden den Schutz. Kontrollierte Abläufe und strukturierte Kommunikation mit dem Anbieter sind unerlässlich. Versichert ist, was bekannt ist.
Großveranstaltung richtig absichern

Fehlender Versicherungsschutz für Veranstaltungen > 250 Teilnehmer
Die pauschale Veranstaltungsversicherung vieler Vereine deckt oft nur „kleinere Anlässe“ ab. Wird die Teilnehmerzahl von 250 überschritten, greifen oft Sonderregelungen oder Ausschlüsse. Ohne vorherige Meldung wird der Versicherungsschutz meist vollständig verweigert. Bei Schäden haftet dann der Verein – mitunter sogar der Vorstand persönlich. Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes ist meist problemlos, muss aber vorab erfolgen. Vorausschauende Planung schützt vor Krisen.