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Barrierefrei gemäß BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Vereine zur Schaffung barrierefreier Angebote. Vereinswebseiten sind explizit betroffen. Digitale Barrieren müssen entfernt werden. Inklusion wird gesetzlich eingefordert. Rechtssicherheit verlangt aktive Umsetzung.

Inklusion digital und analog gestalten

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)  setzt klare Anforderungen für digitale Vereinsangebote. Webseiten müssen barrierefrei zugänglich sein. Nutzerfreundlichkeit, einfache Sprache und technische Anpassungen werden gesetzlich verlangt. Auch Veranstaltungen und Printmaterialien unterliegen neuen Standards. Inklusion wird nicht mehr nur erwartet, sondern verpflichtend gefordert. Verstöße können Bußgelder oder Fördermittelverluste nach sich ziehen. Präventive Strategien sichern Vereinsprojekte nachhaltig ab. Digitale Transformation und soziale Verantwortung greifen ineinander.

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Barrierefreie Vereinswebseite als Pflicht

Vereinswebseiten sind zentrale Anlaufstellen und müssen gemäß BFSG angepasst werden. Technische Barrierefreiheit umfasst Bedienbarkeit, Lesbarkeit und alternative Zugänge. Fehlerhafte Webseiten können abgemahnt werden. Informationsangebote müssen inklusiv formuliert sein. Digitale Inklusion ist Schlüssel zur Teilhabe.

Pflichten gemäß BFSG ernst nehmen

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fordert verpflichtend barrierefreie digitale Vereinsauftritte. Umsetzungsfristen gelten ab 2025. Vereine müssen technische, sprachliche und strukturelle Hürden abbauen. Barrierefreie PDF-Dokumente und zugängliche Veranstaltungen sind erforderlich. Vernachlässigung kann rechtliche Konsequenzen haben.

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Inklusion in Vereinsarbeit integrieren

Menschen mit Behinderung, Senior:innen und Menschen mit geringeren Sprachkenntnissen sind Hauptzielgruppen barrierefreier Angebote. Vereinswebseiten müssen für Screenreader lesbar sein. Veranstaltungen benötigen barrierearme Zugänge. Inklusive Gestaltung stärkt die Gemeinschaft. Neue Mitglieder können gezielt angesprochen werden.

Gruppen, Experten & Expertisen

Mit Barrierefreiheit Zukunft sichern

Eine rechtzeitige Umsetzung barrierefreier Angebote sichert Fördermöglichkeiten, stärkt das gesellschaftliche Profil und verhindert rechtliche Sanktionen, während gleichzeitig neue Zielgruppen erschlossen werden können.

Eine Initiative des bundesver-bandes deutscher vereine & Verbände e. V. (bdvv) in Verbindung mit RIS Web- & Software-Development GmbH & Co. KG an gleicher Adresse in Regensburg.

DSGVO

Die europäische Kommission hat mit der Datenschutzgrund-verordnung (DSGVO) eine Vorlage geliefert, selbst darüber zu bestimmen, was mit den eigenen Daten passiert, verbunden mit dem Recht auf freie Meinungs-äußerung und Informations-freiheit.

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Willkommen bei vereine::de. Trete noch heute unserer Community bei und blicke hinter die Kulissen. Verlinke deine Vereine und deine Organisation mit vereine::de.

TOURISMUS

Vereins- und Gruppenreisen sowie -ausflüge gehören zu den beliebtesten Veranstaltungen und Freizeitbeschäftigungen. vereine::de vermittelt Bus-, Bahn, Schiffs- und Flugreisen weltweit.

* Keine Rechtsberatung

Die Informationen auf dieser Website stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als solche verwendet werden. Sie dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken und ersetzen in keinem Fall die Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt. Bitte beachte, dass jeder Fall individuell ist und eine rechtliche Prüfung durch einen Anwalt erforderlich ist, um die Rechtslage in deinem konkreten Fall zu beurteilen. Wenn du Rechtsberatung benötigst, wende dich bitte an einen Anwalt deines Vertrauens.

** Transparenz

Laut dem Transparenzbericht des bundesverbandes deutscher vereine & verbände e. V.  sind die Verwaltungskosten von Spendenkonten, oft als „Treuhandkonten“ bezeichnet, ein wichtiger Faktor. Hierbei wird aufgezeigt, wie Mittel verwendet werden, um die Effizienz und Glaubwürdigkeit im Umgang mit Spenden sicherzustellen.

*** KI-Haftungsausschluss

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