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D&O schützt bei Fehlverhalten
Der Abschluss von Verträgen ohne satzungsgemäße Vertretungsmacht ist ein typischer Schadensfall in der Vereinsführung. Gerade wenn Eile besteht oder mündliche Absprachen getroffen wurden, werden formale Zuständigkeiten übergangen. Solche Fehler haben weitreichende Konsequenzen: vom Imageschaden bis zu Regressforderungen. Betroffen sind nicht nur Vorstände, sondern auch Beauftragte, Arbeitskreisleiter oder Projektverantwortliche. Die D&O-Versicherung schützt vor finanzieller Haftung bei Fehlentscheidungen. Sie übernimmt die Abwehr unberechtigter Ansprüche und leistet Ersatz bei gerechtfertigten Forderungen. Voraussetzung ist, dass kein Vorsatz und keine Straftat vorliegt. Der Versicherungsschutz gilt nur für Organtätigkeiten im Rahmen des Vereinsrechts. Verträge sind nur wirksam, wenn sie satzungsgemäß legitimiert wurden.…
Expertisen & Experten
Vorstand haftet privat
Schließt ein Vorstandsmitglied ohne Befugnis einen Vertrag ab, kann der Verein die Haftung ablehnen. Der Vertragspartner verlangt trotzdem Erfüllung – notfalls per Klage. Der Vorstand haftet persönlich für entstandene Schäden wie Rücktrittskosten oder Vertragsstrafen. Die D&O-Versicherung schützt in solchen Fällen vor existenzgefährdenden Rückforderungen. Sie tritt ein, wenn Organisationsverschulden oder Kompetenzüberschreitung vorliegt. Unwissen schützt nicht vor Haftung.

Viele Organmitglieder handeln aus Engagement – aber ohne rechtliches Hintergrundwissen. Oft ist nicht klar, wer zeichnungsberechtigt ist. Auch mündliche Absprachen werden missverstanden. Es entstehen rechtsverbindliche Verpflichtungen, die der Verein so nicht tragen darf. Schulungen und klare Geschäftsordnungen schaffen Klarheit. Die D&O-Versicherung fängt finanzielle Folgen ab.
Missverständnisse als Risiko

Die satzungsgemäße Vertretungsmacht ist rechtlich bindend. Wer sie überschreitet, haftet persönlich. Auch projektbezogene Verträge wie Raummieten oder Bestellungen unterliegen dieser Regel. Die D&O-Versicherung greift nur, wenn vorherige Kompetenzüberschreitungen dokumentiert sind. Schutz besteht nicht bei vorsätzlichem Handeln. Der Vorstand muss für klare Zuständigkeiten sorgen.
Satzung kennt Grenzen

Die D&O-Versicherung schützt Vorstände, Schatzmeister und andere Leitungsorgane vor Vermögensschäden. Sie übernimmt auch die Kosten für rechtliche Verteidigung bei Pflichtverletzungen. Typische Schadensfälle: Kompetenzüberschreitungen, Fristversäumnisse, fehlerhafte Finanzentscheidungen. Voraussetzung: Tätigkeiten müssen im Auftrag und Rahmen des Vereins erfolgen. Der Schutz greift auch bei Irrtum – nicht bei Vorsatz. Prävention bleibt zentrale Führungsaufgabe.
Absicherung für Leitungspersonen

Verträge im Namen des Vereins ohne Befugnis abgeschlossen
Ein einzelnes Vorstandsmitglied bestellt Waren oder schließt einen Mietvertrag – ohne satzungsgemäße Befugnis. Wird der Vertrag nicht genehmigt, entsteht dem Verein ein Schaden, z. B. durch Stornogebühren. Die persönliche Haftung des Handelnden ist juristisch klar geregelt. Die D&O-Versicherung greift bei Vermögensschäden aus Pflichtverletzungen. Entscheidend: Die Versicherung ersetzt keine Organisationsverantwortung. Klare Kompetenzregelungen verhindern solche Risiken.