Demokratieförderung durch Rechtssicherheit
đĄïž Demokratieförderung durch Rechtssicherheit
Vereinsrecht ist kein Nebenschauplatz â es ist Demokratieorganisationsrecht.
Wer das Vereinsrecht stĂ€rkt, schĂŒtzt nicht bloĂ Satzungen und Vorstandswahlen. Er schĂŒtzt das Fundament, auf dem Demokratiegestaltung mit Beteiligung, Teilhabe und zivilgesellschaftliche Selbstorganisation möglich werden.
Rechtssicherheit ist kein Selbstzweck â sie ist die Voraussetzung dafĂŒr, dass Menschen sich engagieren können, ohne Angst vor Fehlern oder Haftung.
Deshalb macht der bdvv das Vereinsrecht zugĂ€nglich, verstehbar und diskutierbar â nicht als Paragrafensammlung, sondern als Werkzeug fĂŒr Demokratie in der Praxis.








