Nicht „Vereine vs. Vereinsrecht“, sondern „Vereine mit Vereinsrecht“ sollte das Ziel sein.
Aber um dahin zu kommen, braucht es zunächst die Diskussion – offen, differenziert und im richtigen Ton.
Aber um dahin zu kommen, braucht es zunächst die Diskussion – offen, differenziert und im richtigen Ton.
Der bdvv hat die Autorität, diese Debatte sachlich, praxisnah und konstruktiv zu führen – als Brücke zwischen Recht und Realität, nicht als erhobener Zeigefinger.
Vereinsrecht ist in Wahrheit Demokratieorganisationsrecht. Wer es zugänglich macht, schützt nicht nur Vereinsstrukturen, sondern stärkt auch Beteiligung, Teilhabe und zivilgesellschaftliche Selbstorganisation.
Das Vereinsrecht ist nicht nur Pflichtenheft, sondern eröffnet auch Gestaltungsspielräume: für Satzungen, Entscheidungsprozesse, digitale Versammlungen, hybride Mitgliedermodelle. Doch: Nur wer das weiß (und versteht), kann diese Räume auch nutzen.
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