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Sicherheit bei Kinderfesten.

Bei Kinderbelustigungen müssen Vereine besondere Vorsicht walten lassen und sich über die spezifischen Risiken und notwendigen Versicherungen informieren, da Kinder leicht zu Schaden kommen können.

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Kinderbelustigungen

Vereine, die Aktivitäten für Kinder anbieten, wie zum Beispiel Spiele, Ausflüge oder sportliche Veranstaltungen, müssen besondere Vorsicht walten lassen. Kinder sind oft unvorhersehbar und können leicht zu Schaden kommen, was zu Haftungsfragen für den Verein führen kann. Es ist daher entscheidend, dass Vereine sich über die spezifischen Risiken und die notwendigen Versicherungen im Bereich der Kinderbelustigung informieren.

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