top of page

NIS-2-Richtlinie

Einführung in die NIS-2-Richtlinie und ihre Relevanz für Vereine


Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Systems Directive 2) der Europäischen Union ist eine bedeutende Weiterentwicklung im Bereich der Cybersicherheit. Sie tritt an die Stelle der ursprünglichen NIS-Richtlinie und zielt darauf ab, die Cyberresilienz in der gesamten EU zu stärken. Wesentlich erweitert, bezieht sie mehr Sektoren und Unternehmen ein und verfolgt das Ziel, einen höheren Standard für die Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen zu schaffen.


Kernpunkte der NIS-2-Richtlinie


Die Richtlinie richtet sich insbesondere an kritische Infrastrukturen und bedeutende Unternehmen in Sektoren wie Energie, Transport, Wasserwirtschaft und Finanzen. Auch Anbieter digitaler Dienste stehen im Fokus. NIS-2 zwingt diese Organisationen zur Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Risikominderung und zur Meldepflicht von Sicherheitsvorfällen an die zuständigen Behörden.


Relevanz für Vereine


Obwohl Vereine nicht direkt im Fokus der NIS-2-Richtlinie stehen, gibt es einige Aspekte, die Beachtung finden sollten:


1. **Digitale Vereinsführung**: Vereine, die umfangreiche digitale Plattformen nutzen oder große Mengen an Mitgliederdaten verarbeiten, können indirekt durch die Prinzipien der NIS-2 beeinflusst werden. Auch wenn sie nicht verpflichtet sind, die vollständigen Anforderungen zu erfüllen, können sie von der Implementierung von Cybersicherheitsmaßnahmen profitieren, um ihre sensiblen Daten zu schützen.


2. **Kooperation und Partnerschaften**: Vereine, die mit größeren Organisationen oder Regierungsstellen zusammenarbeiten, müssen möglicherweise sicherstellen, dass ihre digitalen Praktiken eine bestimmte Sicherheitsstufe erfüllen, um Partnerschaften nicht zu riskieren.


3. **Risikobewusstsein**: Die NIS-2 erhöht generell das Bewusstsein für Cyberrisiken. Auch kleinere Organisationen sind gut beraten, Risiken zu evaluieren und grundlegende Sicherheitsstrategien zu entwickeln—Sicherheitssoftware zu aktualisieren oder regelmäßig Sicherheitsaudits durchzuführen gehört dazu.


**Fazit**


Selbst wenn sie nicht gesetzlich zur Einhaltung der NIS-2-Richtlinie verpflichtet sind, sollten Vereine die Gelegenheit nutzen, ihre Cybersicherheitspraktiken zu prüfen und möglicherweise zu verbessern. Dies trägt nicht nur zum Schutz der Mitgliederdaten bei, sondern erhöht auch das Vertrauen in die Organisation. Ein proaktiver Ansatz in der Cybersicherheit kann langfristig auch die digitale Transformation der Vereine unterstützen und sie für künftige Herausforderungen wappnen.

 
 
 

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
Kirby | Ein Dritter im Bunde

Ein Dritter im Bunde: Kirby als führende Wahl für moderne Websites. Wenn wir über Content-Management-Systeme (CMS) sprechen, sind es oft...

 
 
 

Comments

Rated 0 out of 5 stars.
No ratings yet

Add a rating

Gruppen

    Öffentlich·2 Mitglieder

Energieberatung, Energieconsulting, Energiecontracting

Eine Initiative des bundesver-bandes deutscher vereine & Verbände e. V. (bdvv) in Verbindung mit RIS Web- & Software-Development GmbH & Co. KG an gleicher Adresse in Regensburg.

DSGVO

Die europäische Kommission hat mit der Datenschutzgrund-verordnung (DSGVO) eine Vorlage geliefert, selbst darüber zu bestimmen, was mit den eigenen Daten passiert, verbunden mit dem Recht auf freie Meinungs-äußerung und Informations-freiheit.

COMMUNITY

Willkommen bei vereine::de. Trete noch heute unserer Community bei und blicke hinter die Kulissen. Verlinke deine Vereine und deine Organisation mit vereine::de.

TOURISMUS

Vereins- und Gruppenreisen sowie -ausflüge gehören zu den beliebtesten Veranstaltungen und Freizeitbeschäftigungen. vereine::de vermittelt Bus-, Bahn, Schiffs- und Flugreisen weltweit.

* Keine Rechtsberatung

Die Informationen auf dieser Website stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als solche verwendet werden. Sie dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken und ersetzen in keinem Fall die Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt. Bitte beachte, dass jeder Fall individuell ist und eine rechtliche Prüfung durch einen Anwalt erforderlich ist, um die Rechtslage in deinem konkreten Fall zu beurteilen. Wenn du Rechtsberatung benötigst, wende dich bitte an einen Anwalt deines Vertrauens.

** Transparenz

Laut dem Transparenzbericht des bundesverbandes deutscher vereine & verbände e. V.  sind die Verwaltungskosten von Spendenkonten, oft als „Treuhandkonten“ bezeichnet, ein wichtiger Faktor. Hierbei wird aufgezeigt, wie Mittel verwendet werden, um die Effizienz und Glaubwürdigkeit im Umgang mit Spenden sicherzustellen.

*** KI-Haftungsausschluss

Die auf vereine.de bereitgestellten Informationen werden teils durch Drittanbieter sowie mithilfe von KI-Technologien erstellt. Trotz sorgfältiger Recherche und Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die Nutzung der bereitgestellten Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung. Wir haften nicht für etwaige Schäden oder Verluste, die durch die Nutzung der Inhalte entstehen.

Sprachlicher Hinweis

Für eine bessere Lesbarkeit verzichten wir auf genderspezifische Doppelformen. Wir haben uns für die Verwendung der Duzform entschieden, um eine freundlichere und lockere Atmosphäre zu schaffen. Wir hoffen, dass dies unsere Besucher bejahen und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit! Kommentieren

© 2022 vereine.de | Relaunch

Siemensstr. 9, 93055 Regensburg

info@vereine.de, +49 160 96072272

bottom of page