Allein in Deutschland gibt es über 600.000 eingetragene Vereine. Die Dunkelziffer der nicht eingetragenen Vereine wird mit bis zu zwei Mio. geschätzt. Mit begründeter Berechtigung ist hier anzunehmen, dass der unbequeme Datenschutz beim Vereinsmanagement so ziemlich an letzter Stelle steht.
Der Datenschutz sollte eine zentrale Bedeutung bei der Vereinsarbeit haben, verbunden mit gebührender Achtsamkeit anderen gegenüber.
Laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind zur wirksamen Umsetzung des Datenschutzes Paragraphen, Erwägungen, Richtlinien zu beachten sowie Konzepte und Maßnahmen zu entwickeln und auch umzusetzen. Mit einer obligatorischen Datenschutzdokumentation per Datenschutzgenerator und einer jährlichen Überprüfung ist ein proaktives Datenschutz-management allenfalls nur teilweise zu bewältigen und nachzuweisen.
Der Datenschutz muss unmittelbar am Ort eines mutmaßlichen Verstoßes wirken und nicht als Datenschutzdokumentation in der Schublade landen.
Mit effizienten Methoden und innovativen Applikationen könnten alle Teilnehmer und Mitwirkenden jeder Organisation bereits während der Verarbeitung personenbezogener Daten datenschutzkonform handeln und als Nebeneffekt die Effizienz ihrer Arbeit maßgeblich steigern, um auch der mit dem Datenschutz gebotenen Achtsamkeit gegenüber anderen nachzukommen.
Jede Datenverarbeitung, -speicherung und -löschung sowie jede datenschutzrelevante Korrespondenz könnte datenschutzkonform protokolliert werden, insofern gleichermaßen die gesetzlich geforderte Datenschutzkonformität nachhaltig nachgewiesen werden kann und etwaige Bedrohungslagen proaktiv vermieden werden.
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