Besonderheiten der Vereinshaftpflicht im Konzept „Pro Vereine
Die Vereinshaftpflichtversicherung im Konzept „Pro Vereine“ von Markel hebt sich in mehrfacher Hinsicht deutlich von herkömmlichen Haftpflichtangeboten ab. Sie ist speziell auf die Risiken, Pflichten und Aktivitäten gemeinnütziger Organisationen abgestimmt.
Hier die besonderen Merkmale im Überblick:
🔹 1. Umfassender Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden
Versichert sind:
Gesundheitsschäden (Verletzungen, Tod)
Sachschäden (Beschädigung, Zerstörung, Abhandenkommen)
daraus abgeleitete Vermögensschäden
inkl. Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz)
🟢 Besonders: Auch Schäden bei Veranstaltungen, auf dem Vereinsgelände oder durch ehrenamtliche Tätigkeit sind abgedeckt.
🔹 2. Absicherung von Veranstaltungen – auch große
Standardmäßig bis 250 Teilnehmende, mit Zusatzbaustein bis zu 2.500 Personen:
✅ Zelte, Hüpfburgen, Bühnen, Feuerwerke
✅ Flurschäden, Verkehrssicherungspflichten
✅ Absicherung auch bei mehreren Events jährlich
Besonderheit: Keine zusätzliche Tagesversicherung nötig – Planungssicherheit für den Vorstand.
🔹 3. Schäden an gemieteten Räumen und Equipment
Mitversichert:
Schäden an gemieteten oder geliehenen Arbeitsgeräten
Schäden an Veranstaltungsräumen (auch Container, Zelte)
bis 50.000 € je Schadenfall, doppelte Jahreshöchstleistung
Abgrenzung zu anderen Tarifen: In Standardpolicen oft ausgeschlossen oder stark eingeschränkt.
🔹 4. Non-Ownership-Kfz-Deckung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht beim Gebrauch von:
fremden Kfz (nicht im Vereinsbesitz),
bei Geschäfts- oder Vereinsreisen
🛑 Wichtig: Greift nur subsidiär – wenn keine Kfz-Haftpflicht greift. Keine Kaskodeckung.
🔹 5. Photovoltaik, E-Ladestationen und Drohnen mitversichert
Vereine mit Energieanlagen oder modernen Mobilitätslösungen profitieren von:
Deckung für PV- und Solarthermieanlagen
Ladestationen für E-Bikes und Autos, sofern durch Fachbetrieb installiert
Drohnenflüge für Vereinszwecke (bis 5 kg)
✅ Realitätsnaher Versicherungsschutz für moderne Vereinsstrukturen
🔹 6. Schlüsselverlust & Cyber-Angriffe
Versichert sind:
Verlust fremder Schlüssel und Codekarten (z. B. Sporthallen, Räume)
Kosten für Austausch von Schlössern/Anlagen
🟢 Optional erweiterbar um Cyber- und Datenschutzvorfälle (wenn in Kombination mit Vermögensschadenhaftpflicht gebucht)
🔹 7. Deckung bei typischen Vereinsaktivitäten
Abgesichert sind z. B.:
Betrieb einer Vereinsgaststätte
Teilnahme an Ausstellungen, Märkten
Einsatz von ehrenamtlichen Helfern
Schäden durch Hunde bei Vereinsnutzung
Betrieb von Vereinsheimen oder Vereinsgrundstücken
Veranstaltungsreisen und Tagesausflüge
🔹 8. Besondere Entschädigungsgrenzen
Fremdsachschäden: bis 50.000 €
Dreifache Jahreshöchstleistung der Versicherungssumme (z. B. 3 Mio. € → 9 Mio. €/Jahr)
Selbstbehalt nur bei Sachschäden: 100 €
🔹 9. Keine Deckungslücke für ehrenamtlich Tätige
Auch gesetzlich haftende Ehrenamtliche, wie Übungsleiter oder Vorstandsmitglieder, sind automatisch mitversichert – soweit kein Vorsatz vorliegt.
✅ Fazit:
Die Vereinshaftpflicht bei „Pro Vereine“ ist ein speziell entwickeltes Schutzsystem für das reale Vereinsleben – mit Features, die klassische Policen nicht oder nur auf Anfrage bieten.
Sie schützt nicht nur vor klassischen Schadensersatzforderungen, sondern auch vor den typischen juristischen Graubereichen im Vereinsalltag – transparent, digital abschließbar und exakt auf gemeinnützige Organisationen abgestimmt.