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Wie KI-Kompetenz zur Zukunftskompetenz wird

‍KI-Weiterbildung

Öffentlich·2 Mitglieder

Joost Schloemer
Joost Schloemer
Vorbild

confirmed

Mitglied des bundesverbandes deutscher vereine & verbände e.V.

bdvv

Beschäftigte / KMU / § 82 SGB III

Geförderte KI-Weiterbildung für Beschäftigte in Vereinen und Verbänden


Auch Vereine und Verbände sind Arbeitgeber. Beschäftigen sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, kann deren berufliche Weiterbildung unter bestimmten Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit gefördert werden.


Das eröffnet gerade kleineren Vereinen und Verbänden interessante Möglichkeiten, KI-Kompetenz, Digitalisierung und moderne Arbeitsmethoden systematisch in der eigenen Organisation aufzubauen.


KI-Kompetenz im Verein aufbauen


Künstliche Intelligenz kann heute in vielen Bereichen der Vereins- und Verbandsarbeit eingesetzt werden – beispielsweise in Verwaltung, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Organisation oder bei der Automatisierung wiederkehrender Abläufe.


Entsprechend können Weiterbildungen unter anderem Themen wie KI-Anwendung, Automatisierung, digitale Prozesse, Online-Marketing und digitale Grundkompetenzen umfassen.


Förderung nach § 82 SGB III


Für Beschäftigte in einem bestehenden Arbeitsverhältnis können unter bestimmten Voraussetzungen Weiterbildungskosten vollständig oder teilweise übernommen werden. Zusätzlich können Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten erhalten.


Die konkrete Förderung hängt unter anderem von Betriebsgröße, Beschäftigten, Weiterbildung und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Über die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit.


Besonders interessant für kleinere Vereine


Viele Vereine und Verbände beschäftigen nur wenige Mitarbeiter. Gerade bei Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten sieht die gesetzliche Weiterbildungsförderung besonders weitgehende Möglichkeiten bei der Übernahme von Lehrgangskosten vor.


Deshalb kann es sich lohnen, vor einer geplanten KI-Weiterbildung zunächst die individuelle Fördermöglichkeit prüfen zu lassen.


Und was ist mit Vereinsmitgliedern und Ehrenamtlichen?


Die Förderung nach § 82 SGB III setzt grundsätzlich ein bestehendes Arbeitsverhältnis voraus.


Die reine Mitgliedschaft in einem Verein oder eine ausschließlich ehrenamtliche Tätigkeit genügt dafür nicht. Für Mitglieder, Ehrenamtliche oder Arbeitsuchende können jedoch andere Förder- und Weiterbildungswege in Betracht kommen.


Online-Weiterbildung und Förderung prüfen


Die angebotenen Weiterbildungen finden online im Live-Unterricht statt und umfassen unterschiedliche Qualifizierungsbereiche rund um KI, Digitalisierung und moderne Arbeitsprozesse.


Für Vereine, Verbände und andere Arbeitgeber mit Beschäftigten:

vereine.kmu-kurse.de


Dort können Weiterbildungsbedarf und mögliche Förderung zunächst geprüft werden.


vereine.de = ::Verein als Arbeitgeber → ::Beschäftigte → ::KI-Weiterbildung → ::Förderung → ::vereine.kmu-kurse.de

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Gruppen, Foren, Expertisen

In Gruppen, Foren und Expertisen zählt vor allem eines: Teile, was wirkt. Diese Räume sind keine Wissensspeicher, sondern Bewegungsräume für gemeinsames Lernen. Wer sein Wissen zurückhält, blockiert nicht nur andere, sondern auch die Entwicklung des Ganzen. Widersprich mit Haltung – denn echte Expertise zeigt sich im Dialog, nicht im Gleichklang. Foren sind keine Hinterzimmer, sondern Bühnen für Verantwortung und Beteiligung. 

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