Wer haftet bei Unfällen auf Vereinsveranstaltungen?
Die Grundregel lautet: Der Verein als Veranstalter haftet. Und zwar nicht nur für eigenes Handeln, sondern auch für Schäden, die durch ehrenamtlich Tätige verursacht werden – sofern keine ausreichende Versicherung abgeschlossen wurde.
Relevant sind dabei:
Verkehrssicherungspflichten (z. B. fehlende Absperrung, mangelhafte Aufsicht)
Personen- und Sachschäden, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen
Haftung durch Unterlassen, etwa bei nicht funktionierender Erste-Hilfe-Vorsorge
🛡 Wichtig: Viele denken, Ehrenamtliche seien automatisch „mitversichert“. Das ist ein Irrtum. Nur über entsprechende Haftpflichtversicherungen (z. B. Veranstalterhaftpflicht, Ehrenamtsversicherung) kann das Risiko minimiert werden.








