Ehrenamtsstärkungsgesetz
Zum Jahresende ist es wichtig an die Organisation, für die wir ehrenamtlich tätig sind, eine Bestätigung auszuhändigen, über die weiteren Einnahmen nach dem Ehrenamtsstärkungsgesetz! Nur mit der entsprechenden Bestätigung über weitere oder keine steuerfreien Einkünfte, kann eine Zuwendungserklärung -Geld - für die Anerkennung erfolgen. Dadurch wird die persönliche Steuerlast gemindert.
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