Hinweisgeberschutz im Verein
Hinweisgeberschutz im Verein – Verantwortung braucht ein System
Vertrauen allein reicht nicht, wenn es um Fehlverhalten, Verstöße oder Missstände geht.
Vereine mit mehr als 50 Beschäftigten sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet, ein internes Meldesystem bereitzustellen – anonym, sicher, dokumentiert.
📌 Gute Nachricht: Im lizenzkostenlosen Datenschutzmanagementsystem (DSMS) auf vereine::de ist der Hinweisgeberschutz bereits integriert. Einfach aktivieren, Vorgänge nachvollziehbar machen – und rechtlich auf der sicheren Seite stehen.
🛠️ Mehr Infos & Zugang: www.vereine.de/datenschutz-im-verein








