Digitale Unterschriften im Vereinsrecht – Was gilt für Beglaubigungen?
Die fortschreitende Digitalisierung macht auch vor dem Vereinswesen nicht halt.
Insbesondere die Frage, ob und wie Unterschriften digital rechtsgültig beglaubigt werden können, rückt zunehmend in den Fokus von Vereinsverantwortlichen.
Ein bedeutender Schritt in diese Richtung ist seit dem 1. August 2023 möglich:
Mit der Neuregelung in § 77 Abs. 2 BGB wurde die Grundlage für die Online-Beglaubigung von Unterschriften im Rahmen von Vereinsregisteranmeldungen geschaffen. Notare dürfen nun im Rahmen eines sicheren Zwei-Faktor-Authentifizierungsverfahrens digitale Unterschriften beglaubigen, sodass das persönliche Erscheinen beim Notariat entfallen kann. Die rechtliche Grundlage hierfür wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) geschaffen.
Parallel dazu regelt die europäische eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 die Anforderungen und Rechtswirkungen elektronischer Signaturen innerhalb der EU.
Sie unterscheidet drei Sicherheitsstufen digitaler Unterschriften:
Einfache elektronische Signatur (EES): z. B. eingescannte Unterschrift ohne Identitätsprüfung
Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES): mit eindeutigem Bezug zur unterzeichnenden Person und Änderbarkeitsschutz
Qualifizierte elektronische Signatur (QES): mit höchstem Sicherheitsstandard, basierend auf qualifizierten Zertifikaten und gesichertem Signaturerstellungsgerät. Sie ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
Gerade für Vorgänge mit Schriftformerfordernis – etwa Satzungsänderungen, Vorstandswahlen oder Registeranmeldungen – ist die Verwendung einer QES rechtlich erforderlich, um die volle Wirksamkeit der Unterschrift sicherzustellen.
Vorsicht: Nicht alle Registergerichte akzeptieren digitale Signaturen in gleicher Weise. Daher ist es ratsam, im Einzelfall Rücksprache mit dem zuständigen Amtsgericht zu halten, um rechtliche Risiken auszuschließen. Die technische Möglichkeit ersetzt nicht automatisch die behördliche Praxis.
Digitale Unterschriften bieten insbesondere im Vereinsmanagement erhebliche Effizienzpotenziale. Damit diese jedoch rechtswirksam sind, müssen rechtliche Vorgaben, Sicherheitsanforderungen und behördliche Akzeptanz berücksichtigt werden. Nur mit qualifizierter Signatur und klar geregelter Beglaubigung lässt sich die Rechtssicherheit im digitalen Vereinswesen gewährleisten.