Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb im Verein muss sauber von ideellen Aktivitäten getrennt werden. Besonders bei E-Commerce-Verkäufen ist strikte Buchführung und rechtliche Strukturierung Pflicht. Nur so bleibt die Gemeinnützigkeit erhalten und steuerliche Sicherheit gewahrt.
Wenn ein Verein nachhaltig Einnahmen durch den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen erzielt, entsteht schnell ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Dieser muss getrennt vom ideellen Bereich und dem Zweckbetrieb geführt werden. Einnahmen aus einem Online-Shop unterliegen dann der Steuerpflicht für Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer. Finanzämter prüfen hier besonders streng. Eine fehlende oder mangelhafte Trennung kann zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen, was gravierende Folgen für die Vereinsfinanzen hat. Vereine sollten entweder eine saubere interne Trennung durchführen oder wirtschaftliche Aktivitäten über eine Tochtergesellschaft abwickeln. Besonders wichtig ist, dass alle wirtschaftlichen Vorgänge klar dokumentiert und steuerlich korrekt behandelt werden. Frühzeitige Beratung durch Steuerexperten schützt vor späteren Problemen.
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