Haftung verstehen im Verein
Vereinsmitglieder haften grundsätzlich nicht für Fehler des Vereins – es sei denn, sie handeln grob fahrlässig oder vorsätzlich. Bei Vorständen, Schatzmeistern und Projektverantwortlichen liegt jedoch eine Organhaftung gemäß BGB vor. Wer Aufsichts-, Sorgfalts- oder Informationspflichten verletzt, kann persönlich in Regress genommen werden. Typische Risiken sind fehlerhafte Vertragsabschlüsse, unterlassene Kontrollen oder Verletzung gesetzlicher Meldepflichten. Auch Datenschutz- und Unfallversäumnisse zählen dazu. Versicherungslösungen wie D&O-Policen helfen, müssen aber durch Schulung und Kontrolle ergänzt werden.
Wer haftet wann? Was schützt davor? Wie vorbeugen?
Persönliche Haftung greift, wenn Pflichten verletzt werden und dadurch ein Schaden entsteht. Geschützt ist nur, wer nachweislich sorgfältig und im Vereinsinteresse handelt. Schulung, Dokumentation und professionelle Unterstützung mindern Risiken. Auch klare Zuständigkeiten helfen. Versicherungen bieten Rückhalt, ersetzen aber keine Vorsicht. Der Vorstand muss besonders wachsam sein. Vermeidung ist besser als Verteidigung.