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Unfallversicherung Ehrenamt

Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Körperschäden, die sich während der ehrenamtlichen Tätigkeit oder auf dem direkten Weg dorthin ereignen. Zuständig ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) oder je nach Trägerschaft die kommunale Unfallkasse. Versichert sind auch vorbereitende Tätigkeiten, etwa Aufbauarbeiten bei Veranstaltungen. Die Leistungen umfassen medizinische Behandlung, berufliche Reha und finanzielle Absicherung bei dauerhaften Schäden. Auch Hinterbliebene erhalten Leistungen im Todesfall. Vereine müssen prüfen, ob eine freiwillige Anmeldung erforderlich ist. Diese Absicherung schafft Sicherheit…

Vereinsversicherung

Was umfasst gesetzlicher Schutz? Wer meldet? Was gilt wann?

Der Schutz umfasst medizinische Heilbehandlung, Reha, Übergangsgeld, Pflege und ggf. Rentenzahlungen. Er greift automatisch bei anerkannten Tätigkeiten und über bestimmte Träger. Vereine müssen prüfen, ob ihre Struktur unter die gesetzliche Absicherung fällt. Nicht alle Tätigkeiten sind automatisch abgedeckt. Für nicht erfasste Aufgaben kann eine freiwillige Versicherung sinnvoll sein. Die Meldung erfolgt über zuständige Berufsgenossenschaft oder Gemeinde. Dokumentation ist wichtig. Informationspflichten gegenüber Ehrenamtlichen bestehen.

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Vereine, Verbände und Experten

Ehrenamt darf nicht ungeschützt sein – gesetzlicher Unfallschutz ist Pflicht!

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt ehrenamtlich Tätige im Rahmen definierter Aufgabenbereiche. Sie gilt bei Veranstaltungen, Sitzungen und Organisationstätigkeiten. Versicherungspflicht entsteht automatisch bei bestimmten Trägern. Vereine müssen klären, ob eine Meldepflicht oder freiwillige Versicherung nötig ist. Schutz motiviert Engagement.

Gesetzliche Unfallversicherung

Für welche Tätigkeiten im Verein ist die gesetzliche Unfallversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

Wer ist versichert?

Versichert sind Personen, die ehrenamtlich für öffentlich-rechtliche Träger, Kirchen oder gemeinnützige Einrichtungen tätig sind. Dazu zählen Helfer bei Sport- oder Kulturveranstaltungen, im Vorstand oder bei Einsätzen in Umweltprojekten. Auch junge Menschen im FSJ/BFD sind gesetzlich unfallversichert. Der Schutz besteht während der Tätigkeit und auf dem direkten Hin- und Rückweg. Voraussetzung ist eine klare Beauftragung oder Anerkennung durch den Träger.

Welche Leistungen werden erbracht?

Die Leistungen umfassen medizinische Versorgung, Rehabilitationsmaßnahmen, Hilfsmittel, Lohnersatz und ggf. Rentenzahlungen. Auch Fahrtkosten und Pflegehilfen werden übernommen. Bei dauerhafter Erwerbsminderung kann eine Verletztenrente bewilligt werden. Im Todesfall sind Hinterbliebene abgesichert. Der Versicherungsschutz ist vergleichbar mit dem in regulären Beschäftigungsverhältnissen. Vereine erhalten Unterstützung bei der Schadenmeldung.

Was müssen Vereine beachten?

Vereine müssen klären, ob sie Meldepflichten unterliegen oder eine freiwillige Versicherung anbieten wollen. Auch Schulungen zur Unfallvermeidung sind empfohlen. Die Versicherung gilt nicht automatisch für alle Tätigkeiten. Eine Abstimmung mit der VBG oder Kommune ist ratsam. Dokumentation der Tätigkeit sichert den Leistungsanspruch. Infos an Ehrenamtliche müssen klar und rechtzeitig erfolgen.

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