
Digitalisierung & Satzung
17. März 2023
Hybride Mitgliederversammlung bleibt möglich – aber nur mit Satzungsklausel
Die pandemiebedingten Sonderregelungen für virtuelle Vereinsversammlungen sind Ende 2023 ausgelaufen. Seitdem gilt wieder: Eine hybride oder vollständig digitale Mitgliederversammlung ist nur zulässig, wenn die Vereinssatzung dies ausdrücklich erlaubt.
Vereine, die ihren Mitgliedern digitale Teilnahme ermöglichen möchten, sollten daher ihre Satzung prüfen und bei Bedarf anpassen. Ohne entsprechende Klausel kann eine Online-Teilnahme rechtlich angezweifelt werden – was Beschlüsse anfechtbar macht.
Wichtig ist dabei nicht nur die technische Umsetzung, sondern auch die Einhaltung von Fristen, Dokumentationspflichten und gleichwertigen Beteiligungsrechten aller Mitglieder – ob vor Ort oder digital.
Hybride Mitgliederversammlung, Satzungsklausel