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EU-Vereinsrecht
Europäischer Verein in Planung
Das Europäische Parlament hat im März 2024 den Vorschlag für eine EU-weite Rechtsform für Vereine, den „Europäischen Verein“ (ECBA), angenommen. Diese neue Rechtsform soll grenzüberschreitend tätigen Organisationen eine einheitliche rechtliche Grundlage bieten.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de
Die Einführung des Europäischen Vereins befindet sich noch in der Planungsphase. Vereine mit internationaler Ausrichtung sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen.
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