
Lobbying & Compliance
19. März 2023
Erweiterung der Eintragungspflicht im Lobbyregister
Ab dem 1. März 2024 wurden die Anforderungen für die Eintragung ins Lobbyregister verschärft. Non-Profit-Organisationen, die auf Bundesebene politisch tätig sind, müssen nun detailliertere Angaben machen:SKala-CAMPUS
Kontakte: Bereits Kontakte zu Mitarbeitern von Bundestagsabgeordneten oder Referatsleitern in Ministerien können eine Eintragungspflicht auslösen.SKala-CAMPUS
Finanzierung: Offenlegung der Hauptfinanzierungsquellen und der Ausgaben für Lobbyarbeit.SKala-CAMPUS
Stellungnahmen: Veröffentlichung von im Rahmen der Lobbyarbeit erstellten Stellungnahmen und Gutachten.SKala-CAMPUS
Vereine sollten prüfen, ob ihre Tätigkeiten unter diese erweiterten Pflichten fallen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. vereinsplaner.de+1Wikipedia+1