Whistleblowing | bdvv-Hinweisgeberschutz
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Whistleblowing | bdvv-Hinweisgeberschutz

Aktualisiert: 15. Nov. 2023

Der bundesverband deutscher vereine & verbände e. V. (bdvv) schließt sich als juristische Person des öffentlichen Sektors den Maßgaben, ein Hinweisgeberschutzsystem gemäß Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 anzubieten, an.

Rechtswidrige Aktivitäten, unkorrekte Geschäftspraktiken und Rechtsmissbrauch stehen im Fokus des Hinweisgeberschutzes.

Korruption, Diebstahl, Betrug, Geldwäsche, Kindesmissbrauch, Datenschutzverletzungen, Cybercrime, usw. schaden Organisationen gleichermaßen des privaten und öffentlichen Sektors mehr, als ein Hinweisgeberschutzsystem zur Aufdeckung von Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit beitragen kann.

Hierzu stellt der bdvv auch seinen ordentlichen Mitgliedern (Vereinen und Verbänden) sowie offentlichen Stellen (Behörden und Schulen) zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) mit seinem mandantenfähigen und lizenzkostenlosen Hinweisgeberschutzsystem einen anonymen Meldekanal auch als Whitelabelversion mit eigener Subdomain unentgeltlich zur internen oder externen Nutzung zur Verfügung | Pro bono.

Hinweisgeberschutzsystem anonym kennenlernen und testen.

Was Sie als unparteiische Person, als Vorstand, Arbeitgeber oder Verantwortlicher einer Organisation sowie als Ombudsstelle oder auch als Hinweisgeber in einem Hinweisgeberschutzsystem erwartet, demonstrieren wir live.

Schlüpfen Sie anonym in die Rolle eines Hinweisgebers, sei es als Verantwortlicher eines Meldekanals, als Ombudsstelle oder als Hinweisgeber bzw. Betroffener selbst, und finden Sie Vertrauen in die Technologie und versichern Sie sich, dass anonyme Kommunikation verbunden mit IT-Sicherheit und Datenschutz funktioniert.


Verstoß melden, testweise oder konkret

Sie haben ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich und anonym zu übermitteln.

Sie können alle Verstöße oder Hinweise melden, die von Mitarbeitern Ihres Vereins oder Verbandes im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit begangen wurden.

Verstöße können alle Gesetzesverletzungen oder Verletzungen interner Vorschriften sein.

Verpflichten Sie sich, Hinweisgeber zu schützen. Dulden Sie keinen Druck auf Hinweisgeber oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.

HINWEISE ABGEBEN gerne konkret oder zu Testzwecken.

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