Bei der Auflösung eines Vereins und der Kündigung von Versicherungen sind einige wichtige Aspekte zu beachten:
Satzung prüfen: Die Auflösung des Vereins muss satzungsgemäß erfolgen. In der Regel ist eine Mitgliederversammlung mit einer qualifizierten Mehrheit erforderlich.
Behördliche Abmeldung: Der Verein muss beim Vereinsregister abgemeldet und ggf. beim Finanzamt über die Auflösung informiert werden.
Vermögensverteilung: Gemäß Satzung oder Vereinsrecht muss das Vereinsvermögen ordnungsgemäß verteilt oder liquidiert werden. Obligatorisch ist eine gemeinnützige Verwendung vorgeschrieben.
Verträge und Versicherungen: Alle laufenden Verträge, einschließlich Versicherungen, müssen fristgerecht gekündigt werden. Es ist ratsam, die jeweiligen Kündigungsfristen zu prüfen und ggf. schriftliche Bestätigungen anzufordern.
Haftungsfragen: Prüfen, ob nach der Auflösung noch Risiken bestehen, die eine Weiterversicherung (z. B. Haftpflicht) notwendig machen.
Liquidatoren ernennen: In vielen Fällen müssen Liquidatoren benannt werden, die für die ordnungsgemäße Abwicklung der Vereinsauflösung verantwortlich sind.
Die genaue Vorgehensweise hängt von der Art des Vereins und dessen satzungsgemäßen Bestimmungen ab.
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