Qualifizierungschancengesetz (QCG)
QCG richtet sich an Unternehmen und deren Mitarbeitende. Gefördert werden Weiterbildungen, die auf Digitalisierung, Fachkräftesicherung und Strukturwandel vorbereiten. Die Förderung kann Kurskosten und Lohnzuschüsse umfassen. Voraussetzung ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis. Beantragung und Nachweise erfolgen digital.
QCG-Förderung im Überblick
Das Qualifizierungschancengesetz unterstützt Unternehmen beim Aufbau von zukunftsorientierten Kompetenzen ihrer Belegschaft. Förderfähig sind vor allem Maßnahmen zu Digitalisierung, Nachhaltigkeit und neuen Technologien. Neben den Kurskosten kann die Bundesagentur für Arbeit auch Lohnzuschüsse während der Weiterbildung zahlen. Unternehmen profitieren von einer verbesserten Wettbewerbsfähigkeit und sichern langfristig Beschäftigung. Mitarbeitende stärken ihre Qualifikationen und erhöhen ihre Chancen am Arbeitsmarkt. Eine Beratung durch die Agentur für Arbeit ist verpflichtend. Förderquoten und -höhen richten sich nach Betriebsgröße und Personengruppe. Ein strukturierter Nachweis der Maßnahme ist notwendig.
Advertisement
QCG in fünf Schritten
Die Umsetzung des QCG erfolgt in fünf Schritten: Erstens die Beratung bei der Agentur für Arbeit vereinbaren. Zweitens Weiterbildungsbedarf im Unternehmen analysieren. Drittens einen geeigneten Weiterbildungsträger auswählen. Viertens Antragstellung und Einreichung aller Unterlagen. Fünftens Nachweis und Dokumentation der erfolgreichen Teilnahme. Alle Schritte sind sorgfältig zu dokumentieren.
Förderung für Unternehmen

QCG bietet gezielte Förderung für Unternehmen, die in die Qualifizierung ihrer Mitarbeitenden investieren möchten. Zuschüsse für Kursgebühren und Lohnkosten reduzieren die finanziellen Hürden. Damit unterstützt das Gesetz auch kleine und mittlere Betriebe. Voraussetzung ist ein Arbeitsverhältnis und die Relevanz der Maßnahme. Ziel ist die Anpassungsfähigkeit an den Wandel.
Chancen für Mitarbeitende

Mitarbeitende profitieren durch gezielte Weiterbildung und Kompetenzaufbau. Digitale und fachliche Qualifikationen werden gestärkt. Dadurch steigen Arbeitsmarktperspektiven und Beschäftigungssicherheit. Weiterbildungen können individuell oder im Team erfolgen. Beratung und individuelle Planung sind notwendig. Die Maßnahme ist freiwillig, aber förderlich.
Anforderungen und Nachweise

Die Förderung setzt strukturierte Planung und Nachweisführung voraus. Alle Schritte von der Bedarfsermittlung bis zur Abrechnung sind zu dokumentieren. Die Beratung durch die Agentur für Arbeit ist obligatorisch. Förderquoten variieren je nach Betriebsgröße. Der Antrag ist digital zu stellen. Transparenz und Sorgfalt sind Pflicht.