Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung (AZAV)
AZAV-Zertifizierung bestätigt, dass ein Träger festgelegte Qualitätsstandards und gesetzliche Anforderungen erfüllt. Grundlage ist die AZAV, die Vorgaben zu Organisation, Qualitätssicherung, Qualifikation und Transparenz macht. Nur zertifizierte Träger dürfen Bildungsgutscheine, AVGS oder andere Förderungen abrechnen.
AZAV-Zertifizierung im Überblick
Die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist eine gesetzliche Vorgabe für Träger und Maßnahmen der Arbeitsförderung. Ziel ist es, Qualität, Transparenz und Wirksamkeit von Bildungs- und Integrationsmaßnahmen sicherzustellen. Ein Bildungsträger erhält die AZAV-Zulassung, wenn er ein umfassendes Qualitätsmanagement nachweisen kann, qualifiziertes Personal beschäftigt, transparente Prozesse etabliert und wirtschaftlich zuverlässig arbeitet. Zusätzlich müssen Maßnahmen individuell zertifiziert werden. Eine fachkundige Stelle (z.B. TÜV, DEKRA) prüft und zertifiziert den Träger. Die Zertifizierung ist zeitlich befristet und erfordert regelmäßige Audits. Ohne AZAV-Zulassung sind keine Fördermittel für Maßnahmen möglich.
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Fünf Voraussetzungen für AZAV
Für eine AZAV-Zertifizierung braucht es: Erstens ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem. Zweitens qualifiziertes und erfahrenes Personal. Drittens transparente und dokumentierte Prozesse. Viertens finanzielle und wirtschaftliche Zuverlässigkeit des Trägers. Fünftens die Überprüfung und Zertifizierung durch eine externe, fachkundige Stelle.
Qualität und Transparenz sichern

AZAV-zertifizierte Träger gewährleisten durch regelmäßige Audits und Dokumentation dauerhaft hohe Qualität. Die Anforderungen an das Management und die Prozesse sind hoch. Kontinuierliche Verbesserung und Feedbackschleifen sichern Nachhaltigkeit.
Voraussetzungen für Bildungsträger

Bildungsträger müssen neben organisatorischen Strukturen und QM-System auch rechtliche, personelle und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen. Ohne AZAV keine Abrechnung mit der Agentur für Arbeit.
AZAV-Zertifikat für Maßnahmen

Neben dem Träger müssen auch die einzelnen Maßnahmen (z.B. Weiterbildungen, Coachings) gesondert zertifiziert werden. Inhalte, Dozenten, Zielgruppen und Wirksamkeit werden geprüft. Erst nach erfolgreicher Prüfung darf die Maßnahme angeboten werden.