Haftung des Vorstands bei Pflichtverletzungen
Haftung des Vorstands bei Schäden oder Pflichtverletzungen🔍 Wann greift die D&O-Versicherung – und wann nicht?
Vorstandsmitglieder haften im Verein grundsätzlich persönlich und unbegrenzt, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzen. Diese sogenannte Organhaftung greift insbesondere bei Pflichtverletzungen wie unterlassener Kontrolle, fehlerhafter Mittelverwendung oder Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben. Die D&O-Versicherung (Directors and Officers) schützt den Vorstand vor finanziellen Folgen solcher Versäumnisse, sofern diese nicht vorsätzlich begangen wurden. Sie deckt jedoch keine Ansprüche ab, die auf vorsätzlichem oder strafbarem Verhalten beruhen. Problematisch wird es oft bei der Innenhaftung, wenn Vereinsmitglieder gegen den eigenen Vorstand vorgehen. Deshalb ist es entscheidend, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und den Versicherungsschutz regelmäßig auf neue Risiken abzustimmen.




