Fallbeispiele aus der Praxis – und was daraus gelernt wurde
Fallbeispiele aus der Praxis – und was daraus gelernt wurde📚 Schadenfälle, Gerichtsentscheidungen und Versicherungsleistungen im Realitätscheck.
Ein Vereinsvorstand ließ beim Sommerfest eine Hüpfburg ohne Aufsicht betreiben – ein Kind verletzte sich schwer. Das Gericht stellte eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht fest, und die Vereinshaftpflicht zahlte nur anteilig wegen grober Fahrlässigkeit.
n einem anderen Fall wurde ein geliehenes Zelt bei Sturm beschädigt – die Versicherung lehnte ab, da Mietsachschäden durch höhere Gewalt nicht versichert waren.
Ein dritter Fall betraf eine Helferin, die sich beim Aufbauen verletzte – mangels Unfallversicherung für Nichtmitglieder blieb sie auf den Kosten sitzen.
Diese Beispiele zeigen: Versicherungen greifen nur im Rahmen klar definierter Bedingungen. Wer Risiken falsch einschätzt oder nicht absichert, handelt leichtfertig. Aus den Fällen folgt: Prävention, klare Absprachen und regelmäßige Policen-Checks sind unverzichtbar.








