Erweiterter Versicherungsschutz für Projekte, Kooperationen und Arbeitsgruppen
Erweiterter Versicherungsschutz für Projekte, Kooperationen und Arbeitsgruppen🤝 Wie deckt man gemeinschaftliche Initiativen richtig ab?
Gemeinschaftliche Projekte und Kooperationen fallen nicht immer automatisch unter den bestehenden Vereinshaftpflichtschutz.
Sobald mehrere Organisationen oder externe Akteur:innen beteiligt sind, ist ein erweiterter Versicherungsschutz nötig, der alle Beteiligten klar benennt. Viele Versicherer verlangen eine Mitversicherungsvereinbarung oder separate Projektpolicen, etwa bei öffentlichen Förderprojekten, Baumaßnahmen oder internationalen Partnerschaften.
Wichtig ist die frühzeitige Abstimmung mit dem Versicherer über Umfang, Dauer und Beteiligte der Maßnahme. Auch Ehrenamtliche, die nur für das Projekt tätig sind, müssen explizit erfasst werden. Eine lückenlose Absicherung gelingt nur durch transparente Risikoanalyse, klare Zuständigkeiten und dokumentierte Absprachen.