Veranstaltungshaftung bei Vereinsfesten
Veranstaltungshaftung bei VereinsfestenđȘ Wer haftet bei UnfĂ€llen â und welche Absicherung ist Pflicht?
Veranstaltet ein Verein ein Fest, trĂ€gt er als Veranstalter die volle Verantwortung fĂŒr die Sicherheit der Teilnehmenden. Kommt es zu einem Unfall, kann der Verein fĂŒr Verkehrssicherungspflichtverletzungen haftbar gemacht werden â etwa bei ungesicherten Kabeln oder mangelhaften BĂŒhnen. Eine Vereinshaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar und sollte explizit auch Veranstaltungen umfassen. ZusĂ€tzlich kann eine Veranstalterhaftpflicht sinnvoll sein, insbesondere bei GroĂereignissen oder erhöhtem Risiko. Auch kurzfristig helfende Mitglieder sollten mitversichert sein, um DeckungslĂŒcken zu vermeiden. Eine sorgfĂ€ltige Risikoanalyse vorab reduziert die Haftungsgefahren und erhöht die Rechtssicherheit.








