Haftung im Ehrenamt – was viele unterschätzen
Viele Vereinsaktive glauben, sie seien „automatisch geschützt“, solange sie ehrenamtlich handeln. Doch das ist ein Trugschluss: Auch Ehrenamtliche haften persönlich – etwa bei grober Fahrlässigkeit, Verstoß gegen Satzungspflichten oder bei fehlender Absicherung durch den Verein.
📌 Welche Regelung gilt in eurem Verein?
📌 Gibt es eine Satzungsklausel zur Haftungsbegrenzung?
📌 Wurde eure Haftpflichtpolice diesbezüglich geprüft?
➡️ Wer hat schon Erfahrungen gemacht oder gute Vertragsklauseln als Vorlage?
2 Ansichten