
Finanzen im Verein
Finanzen im Verein – Verantwortung mit System
Geld ist nicht alles – aber ohne solide Finanzstruktur kein funktionierender Verein.
Egal ob Jugendprojekt, Kulturarbeit oder Breitensport: Vereine brauchen verlässliche Mittel, transparente Buchführung und klare Zuständigkeiten. Die Verantwortung für die Vereinsfinanzen liegt oft bei wenigen Schultern – und birgt Haftungsrisiken, die vielen gar nicht bewusst sind.
In dieser Gruppe wollen wir Fragen, Herausforderungen und Lösungen rund um das Vereinsbudget diskutieren:
Wie kalkuliert man realistisch?
Welche Tools helfen bei Kassenführung & Controlling?
Wie schützt man sich vor Fehlentscheidungen oder Haftung?
👉 Finanzverantwortliche, Schatzmeister:innen und interessierte Mitglieder – teilt eure Erfahrungen, stellt Fragen, helft anderen!
Minijob - 505€ statt 538 € sonst Verlust der Familienversicherung!
Die kostenfreie Familienversicherung für Ehepartner ist in 2024 in großer Gefahr!
Von der Gesetzgebung wurde verpasst die Grenze 1/7 der Bezugsgröße anzupassen.
So bleibt es bei der alten Einkommensgrenze von 505 € im Monat !
Dadurch entfällt die kostenfreie Familie "rückwirkend" und eine kostenpflichtige freiwillige Krankenversicherung muss eingegangen werden.
Betroffene sollten mit ihrem Arbeitgeber eine niedrigere Auszahlung vereinbaren, um weiterhin in der kostenfreien Familienversicherung versichert zu bleiben.
Gesetzgeber stellt Umsatzsteuerermäßigung für Zweckbetriebe klar
So berichtet der Vereinsinfobrief von Vereinsknowhow.
Die Umsatzsteuerermäßigung für Zweckbetriebe wurde durch das Wachstumschancengesetz konkretisiert
Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG profitieren Zweckbetriebe grundsätzlich vom ermäßigten Steuersatz von 7%, sofern sie eine von zwei Bedingungen erfüllen: Entweder dürfen sie nicht primär auf zusätzliche Einnahmen durch direkte Konkurrenz zu regulär besteuerten Unternehmern abzielen, oder sie müssen ihre steuerbegünstigten, satzungsmäßigen Zwecke selbst verwirklichen, wie in §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung beschrieben. Der Bundesfinanzhof hat diese Regelungen bisher streng interpretiert, um EU-rechtskonform zu bleiben, was insbesondere das Wettbewerbsverbot und den engen Satzungsbezug betrifft. Die Neuregelung klärt, dass allgemeine Zweckbetriebe uneingeschränkt begünstigt sind und erweitert die steuerliche Begünstigung auch auf bestimmte gemeinnützige Organisationen, gemäß der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der EU.