Umgang mit Verarbeitungstätigkeiten im Verein
✅ Was sind Verarbeitungstätigkeiten?
Verarbeitungstätigkeiten sind alle systematischen Vorgänge, bei denen personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, genutzt, übermittelt oder gelöscht werden – etwa:
Mitgliederverwaltung (Name, Adresse, Bankverbindung)
Versand von Newslettern
Teilnehmerlisten bei Veranstaltungen
Fotoaufnahmen bei Vereinsfesten
👉 Alles zählt, was Daten betrifft – auch wenn es „nur intern“ geschieht.
🛠 Wie muss damit umgegangen werden?
Dokumentieren: In einem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), das klar beschreibt:– welche Daten verarbeitet werden– zu welchem Zweck– wer Zugriff hat– wie lange gespeichert wird– welche Schutzmaßnahmen bestehen
Prüfen & aktualisieren: Das VVT muss regelmäßig überprüft und angepasst werden, z. B. bei neuen Veranstaltungen, Softwarewechseln oder Vorstandswahlen.
Vorab klären: Werden sensible Daten verarbeitet (z. B. Gesundheitsdaten, Fotos), braucht es ggf. eine Einwilligung oder besondere Schutzmaßnahmen.
📍 Wo wird das geregelt?
Art. 30 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verpflichtet Vereine (meist schon ab dem ersten Mitglied) zum Führen eines VVT.
Ein Datenschutzmanagementsystem (DSMS) hilft dabei, diese Pflicht verständlich und rechtssicher zu erfüllen.
👉 vereine::de stellt ein lizenzkostenloses DSMS bereit, inklusive Vorlage für das VVT, Hilfetexten und Beratung auf Anfrage.
📎 Mehr dazu unter: www.vereine.de/datenschutz-im-verein
Verarbeitungstätigkeiten sind kein Bürokratiemonster – wenn man weiß, wie man sie handhabt.Und genau dabei helfen wir.








