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Selbstbestimmung bedeutet, die Kontrolle über das eigene Leben zu behalten, selbst in Situationen, in denen man nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Vorsorgedokumente wie die Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind hierfür unerlässlich. Sie ermöglichen es, persönliche Wünsche und Vorstellungen bezüglich der eigenen Versorgung und Behandlung im Voraus festzulegen. Diese Dokumente dienen dazu, die Selbstbestimmung im Krankheitsfall oder bei Unfähigkeit zu bewahren. Sie legen fest, wer Entscheidungen treffen darf, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. So wird sichergestellt, dass eigene Vorstellungen und Wünsche auch dann berücksichtigt werden, wenn man sie nicht mehr selbst äußern kann.
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