Verwaltungsberufsgenossenschaft als Schutzinstanz
Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für zahlreiche ehrenamtliche und gemeinnützige Tätigkeiten. Auch Vereinsvorstände und weitere Verantwortungsträger profitieren von dieser Absicherung, sofern sie durch den Verein korrekt gemeldet wurden. Der Versicherungsschutz umfasst Arbeitsunfälle, Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit auftreten. Besonders für Vorstandsmitglieder, die mit hoher Verantwortung agieren, ist der VBG-Schutz essenziell. Die Anmeldung bei der VBG erfolgt durch den Verein, meist innerhalb von einer Woche nach…
Vereinsversicherung
Wer profitiert vom VBG-Schutz?
Welche Tätigkeiten sind versichert? Wie läuft die Anmeldung? Welche Vorteile entstehen dem Verein? Tätigkeiten von Vorstandsmitgliedern, Schatzmeistern oder Projektleitungen können abgesichert werden. Entscheidend ist die formale Anmeldung. Diese erfolgt schriftlich bei der VBG. Der Schutz greift automatisch nach Anerkennung. Vorteile sind unter anderem Haftungsentlastung, Rehabilitationshilfe und Unfallrente. Auch Imagegewinn durch Verantwortungsbewusstsein zählt.
Wer nicht meldet, zahlt – VBG-Pflicht ernst nehmen!
Die VBG übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung im Ehrenamt. Vorstandstätigkeit ist häufig versichert. Schutz greift bei Arbeits- und Wegeunfällen. Anmeldung erfolgt durch den Verein. Beiträge richten sich nach Aufwand. Eine Nichtanmeldung kann teuer werden.
Verwaltungsberufsgenossenschaft
Welche Bußgelder drohen bei Nichtmeldung des Vereinsvorstands bei der VBG?
Welche Tätigkeiten sind versichert?

Der Versicherungsschutz der VBG greift für Tätigkeiten mit organisatorischem, verwaltendem oder aufsichtsführendem Charakter. Dazu gehören Vorstandssitzungen, Delegiertenversammlungen, Projektsteuerung oder finanzielle Entscheidungen. Wege zu diesen Tätigkeiten gelten ebenfalls als versichert. Sportliche oder rein gesellige Aktivitäten sind nicht automatisch eingeschlossen. Auch juristische Beratung kann als versichert gelten. Entscheidend ist der funktionale Zusammenhang.
Wie meldet man richtig an?

Die Anmeldung erfolgt über ein Online- oder Formularverfahren bei der VBG. Innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit muss dies geschehen. Der Verein trägt hierbei die Verantwortung. Es werden Daten zu Person, Tätigkeit und Zeitumfang übermittelt. Bei Unklarheiten steht die VBG beratend zur Seite. Die Anmeldung gilt als Grundlage für Leistungsansprüche. Rückwirkende Absicherung ist ausgeschlossen.
Welche Vorteile bietet Schutz?

Durch die Mitgliedschaft in der VBG erhalten Vereinsverantwortliche rechtlich abgesicherte Hilfe bei Unfällen. Dazu gehören Heilbehandlung, Reha, Übergangsgeld und Unfallrenten. Im Ernstfall übernimmt die VBG auch Hinterbliebenenleistungen. Der Schutz steigert das Sicherheitsgefühl der Ehrenamtlichen. Der Verein belegt dadurch Fürsorgeverantwortung. Auch rechtliche Absicherung gegenüber Behörden wird gestärkt.