Hinweisgeberschutz | Interne Meldesysteme & Whistleblowing
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Hinweisgeberschutz

"Förderung von Hinweisgeberrechten: Implementiere Whistleblower-Schutzgesetze!"

Unser Projekt konzentriert sich auf den Schutz von Whistleblowern und Hinweisgebern. 


Wir setzen uns dafür ein, dass Whistleblower-Schutzgesetze und Hinweisgeberschutzmaßnahmen implementiert werden, um Personen zu unterstützen, die Missstände aufdecken. 


Wir legen besonderen Wert auf die Wahrung von Vertraulichkeit und Anonymität, um sicherzustellen, dass Hinweisgeber geschützt werden und keine Repressalien befürchten müssen.

"Arbeitnehmerrechte und Hinweisgeberschutz: Schaffe ein sicheres Umfeld für Whistleblower!"

Durch die Förderung von Arbeitnehmerrechten und Hinweisgeberschutz schaffen wir ein Umfeld, in dem Whistleblower ihre Bedenken sicher und ohne Angst vor negativen Konsequenzen ansprechen können. Es ist von großer Bedeutung, dass Whistleblower das öffentliche Interesse schützen und Gefährdungen aufdecken, da Wegschauen auch eine Form der Mittäterschaft sein kann. Wir möchten das Bewusstsein dafür schärfen und die Vermeidung von Rechtsverstößen und Missständen fördern.

In diesem Zusammenhang empfehlen wir, zu prüfen, ob in deiner Organisation ein Hinweisgeberschutzsystem eingeführt werden muss. Es ist ratsam, einen externen Berater oder eine Ombudsperson mit Führungs- oder Compliance-Erfahrung hinzuzuziehen, insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen, verbundenen Unternehmen, Konzernen, Vereinen oder Verbänden. Die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern ist unerlässlich. Diese Richtlinie sieht vor, dass Organisationen mit mehr als 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle für anonyme Anzeigen einrichten müssen. Die Umsetzungsfrist für diese Richtlinie endet im Dezember 2023.

Insgesamt gilt es, ein Umfeld zu schaffen, in dem Whistleblower und Hinweisgeber ermutigt und geschützt werden, Missstände aufzudecken und Verantwortung zu übernehmen. Der Schutz von Whistleblowern und Hinweisgebern ist ein wichtiger Schritt, um die Integrität von Unternehmen, Organisationen und der Gesellschaft als Ganzes zu fördern.

"Umsetzung der EU-Richtlinie: Schütze Hinweisgeber rechtzeitig!"

Hinweisgeberschutz

Es wird konsequent auf den Schutz von Whistleblowern und Hinweisgebern gesetzt. 

Förderung von Hinweisgeberrechten, Vertraulichkeit und Anonymität.

Es wird sich dafür eingesetzt, dass Whistleblower-Schutzgesetze und Hinweisgeberschutzmaßnahmen implementiert werden, um Personen zu unterstützen, die Missstände aufdecken. Besonderer Wert wird auf die Wahrung von Vertraulichkeit und Anonymität gelegt, um sicherzustellen, dass Hinweisgeber geschützt werden und keine Repressalien befürchten müssen.


Durch die Förderung von Arbeitnehmerrechten und Hinweisgeberschutz wird ein Umfeld geschaffen, in dem Whistleblower ihre Bedenken sicher und ohne Angst vor negativen Konsequenzen ansprechen können. Es ist entscheidend, dass Whistleblower das öffentliche Interesse schützen und Gefährdungen aufdecken, da Wegschauen auch eine Form der Mittäterschaft sein kann. Das Bewusstsein dafür wird konsequent geschärft und die Vermeidung von Rechtsverstößen und Missständen gefördert.


In diesem Zusammenhang wird empfohlen, zu prüfen, ob in der eigenen Organisation ein Hinweisgeberschutzsystem eingeführt werden muss. Es ist ratsam, einen externen Berater oder eine Ombudsperson mit Führungs- oder Compliance-Erfahrung hinzuzuziehen, insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen, verbundenen Unternehmen, Konzernen, Vereinen oder Verbänden. Diese Fachleute können dabei helfen, angemessene Regeln und Verfahrensweisen für Hinweisgeber zu etablieren, um ihnen die Möglichkeit zu geben, Bedrohungslagen repressionsfrei zu melden.


Die Einrichtung verschiedener Meldekanäle wie Brief, Fax, E-Mail oder Telefon-Hotline ist unentbehrlich, um Hinweisgebern verschiedene Möglichkeiten der Meldung zu bieten. Ein Hinweisgeberschutzsystem sollte obligatorisch sein, um die anonyme und richtlinienkonforme Verarbeitung von Meldungen und Folgemaßnahmen unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsstandards gegenüber allen Betroffenen zu gewährleisten. Idealerweise sollte ein solches System in ein Datenschutzmanagementsystem integriert sein, und eine Ombudsstelle könnte von einem Datenschutzbeauftragten besetzt werden, der mit den Fragen des Hinweisgeberschutzes vertraut ist.


Es ist von großer Bedeutung, dass Whistleblower geschützt werden und ihre Informationen gehört werden. Die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern wird daher dringend empfohlen. Diese Richtlinie sieht vor, dass Organisationen mit mehr als 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle für anonyme Anzeigen einrichten müssen. Die Umsetzungsfrist für diese Richtlinie endet im Dezember 2023.


Insgesamt gilt es, ein Umfeld zu schaffen, in dem Whistleblower und Hinweisgeber ermutigt und geschützt werden, Missstände aufzudecken und Verantwortung zu übernehmen. Der Schutz von Whistleblowern und Hinweisgebern ist ein wichtiger Schritt, um die Integrität von Unternehmen, Organisationen und der Gesellschaft als Ganzes zu fördern.

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